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Klassenfahrten: Reisekosten auch für verbeamtete Lehrer

DIE LAGEVerbeamtete Lehrer können darauf hoffen, künftig Dienstreisekosten erstattet zu bekommen. Bisher zahlen sie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Klassenfahrten und Wandertagen meist aus eigener Tasche, weil das Budget der Schulen nicht reicht.

DIE LAGE

Verbeamtete Lehrer können darauf hoffen, künftig Dienstreisekosten erstattet zu bekommen. Bisher zahlen sie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Klassenfahrten und Wandertagen meist aus eigener Tasche, weil das Budget der Schulen nicht reicht. Hintergrund ist die „Ausführungsvorschrift zu Veranstaltungen in der Schule“ zum Berliner Schulgesetz, nach der Beamte auf die Erstattung der Kosten verzichten können (§ 5). In der Praxis bedeutet das aber, dass in Berlin und vielen anderen Bundesländern Klassenreisen nur genehmigt werden, wenn die verbeamteten Lehrer tatsächlich auf die Kostenerstattung verzichten. Angestellte Lehrer und Erzieher müssen Reisekosten erstattet bekommen.

DAS URTEIL

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 16. Oktober (9 AZR 183/11) klargestellt, dass die Reisekosten auch für Beamte erstattet werden müssen, wenn die Fahrt zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte gehört. Geklagt hatte eine Lehrerin aus Münster. Das Land verstoße gegen seine Fürsorgepflicht und stelle Lehrer unzulässig vor die Wahl, entweder selbst zu zahlen oder dafür verantwortlich zu sein, dass die Fahrt nicht stattfinden könne, so die Richter. Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßte das Urteil. Der Senat müsse jetzt „die entwürdigende Situation“ für die Lehrer beenden. svo

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