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Berlin: Klaus Löwitsch: Der Schauspieler muss vor Richter

Der Schauspieler Klaus Löwitsch muss am 23. Mai wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in Berlin vor Gericht erscheinen.

Der Schauspieler Klaus Löwitsch muss am 23. Mai wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in Berlin vor Gericht erscheinen. Der 65-Jährige müsse sich in dem Prozess am Amtsgericht Tiergarten auch wegen Körperverletzung verantworten, sagte Justizsprecher Sascha Daue am Mittwoch. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft Löwitsch vor, im Februar 2000 eine Schauspielerkollegin nach einem Gaststättenbesuch in Mitte angegriffen zu haben.

Nach Zeitungsberichten soll Löwitsch betrunken gewesen sein, als es zu dem Übergriff am frühen Morgen des 25. Februar kam. Die Frau soll mehrere Blutergüsse sowie ein Gehörtrauma erlitten haben. Löwitsch habe bereits 2000 Mark als Wiedergutmachung gezahlt. Nach Presseberichten hatte Löwitsch die Vorwürfe zurückgewiesen.

Löwitsch war als hartgesottener Fernseh-Verbrecherjäger "Peter Strohm" berühmt geworden. Der 65-Jährige blickt inzwischen auf mehr als 300 Film- und Fernsehrollen zurück. Momentan steht der Schauspieler für eine deutsch-amerikanische Koproduktion in Österreich vor der Kamera. Der auch als Macho und Draufgänger bekannte Löwitsch musste bereits mehrmals wegen zu schnellen Fahrens seinen Führerschein abgeben.

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