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Klavierschülerin

© Kitty Kleist-Heinrich

Empfindliche Anwohner: Klavierspielen unerwünscht: Vater muss Bußgeld zahlen

Eine 16-Jährige gewann bei "Jugend musiziert", doch Nachbarn klagten sie erfolgreich in die Lautlosigkeit. Immer öfter werden Kinder und Jugendliche als Störfaktor empfunden. Eltern und Kinder haben vor Gericht oft wenig Chancen.

Die einen freuen sich über spielende Kinder vor ihren Fenstern oder Hausmusik in der Nachbarwohnung, für andere sind Geschrei und Pianomelodien ein Anlass, vor Gericht zu ziehen. Das Deutsche Kinderhilfswerk in Berlin und Mieterberater beklagen, dass solche Streitigkeiten stark zunehmen. In Friedenau wird derzeit, wie berichtet, darum gerungen, ob eine Kita wegen Lärmklagen schließen muss, in Lichterfelde-West darf auf einem Rasenstück vor dem Jugendgästehaus der Naturfreunde nach Beschwerden nur noch zwei Stunden pro Monat gekickt werden – und in Spandau wurde jetzt der Vater einer Klavierschülerin zu einer Geldbuße verurteilt. Seine 16-jährige Tochter hatte an einem Sonntag eine Stunde lang Werke von Johann Sebastian Bach gespielt.

Präludien und französische Suiten des Meisters übte die junge Frau am 3. Februar dieses Jahres auf durchaus virtuose Weise, denn immerhin hat sie bereits einen 1. Platz beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten gewonnen. Doch einem neu zugezogenen Paar missfiel das klassische Sonntagskonzert. Es zeigte die Familie beim Amtsgericht Tiergarten an – und das mit Erfolg.

Wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz muss der Vater nun die Geldbuße von 50 Euro zahlen und für die Kosten des Verfahrens aufkommen. In der Urteilsbegründung heißt es, die Klaviermusik habe „erheblich störenden Charakter“, die regelmäßigen Klavierübungen könne man „nicht mehr unter dem Begriff der Hausmusik einordnen“. Eine anschließende Beschwerde des Vaters vor dem Kammergericht wurde abgelehnt.

Wer zukünftig am Sonntag in seiner Wohnung musiziert, muss also in Berlin mit einer Verurteilung wegen Lärmbelästigung rechnen. Da Lärmschutz Ländersache ist, gibt es allerdings in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen oder im Saarland auch anders lautende Urteile.

Doch nicht nur in Mietshäusern wird immer öfter um Musik oder Kindergeschrei prozessiert, auch Kitas oder Jugendhäuser haben Probleme mit Nachbarn. Beispiel: das Jugendgästehaus der Naturfreunde an der Lichterfelder Ringstraße. „Schon seit vier Jahren herrscht hier ein Krieg zwischen uns und einigen Nachbarn“, sagt dessen Geschäftsführer Dirk Scholz. Es gibt Pingpong-Platten, Rasen zum Kicken und einen Grill. Doch von alledem fühlen sich die Kläger gestört. Laut Scholz verlangen sie über ihren Anwalt, dass nur noch zweimal monatlich gegrillt und gekickt wird, und das auch nur zwei Stunden lang. Außerdem müssten solche Vergnügungen angekündigt und von den Nachbarn genehmigt werden. Scholz schränkte daraufhin bis zur juristischen Klärung den Freizeitspaß erheblich ein. Allerdings erfährt sein Haus auch Solidarität, zum Beispiel von der nahen evangelischen Sankt-Johannes-Gemeinde.

Auch die von Schließung bedrohte „Kita Milchzahn“ in der Friedenauer Odenwaldstraße bekommt Hilfe. „Es ist bedrückend, welch geringe Wertschätzung von Kindern sich in einem solchen Streit offenbart“, sagt die Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD). Ein Nachbar der Kita zog wegen Kinderlärms vor Gericht, das Amtsgericht gab ihm recht – über eine Beschwerde der Kita gegen das Urteil entscheidet nun im November das Landgericht. Rechtsgrundlage dieser Auseinandersetzung ist Berlins Lärmschutzverordnung. Diese müsste laut Schöttler dringend geändert werden. Denn Kinderlärm wird darin Gewerbelärm gleichgestellt.

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