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KLEINE SCHÖFFENKUNDE: KLEINE SCHÖFFENKUNDE

Die Wahl.In Berlins Strafgerichten arbeiten 6000 Schöffen.

Die Wahl.

In Berlins Strafgerichten arbeiten 6000 Schöffen. Zum Jahresbeginn 2014 werden rund 12 000 neue Kandidaten gesucht. Wer Interesse hat, wendet sich an das Wahlamt seines Bezirks. Die Bezirksämter beginnen jetzt damit, Bewerberlisten zu erstellen, weil das Wahlverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Details unter www.berlin.de/schoeffen.

Die Voraussetzung. Wer Schöffe werden will, muss zwischen 25 und 70 Jahre alt, Deutscher und des Deutschen mächtig sein, in der Gemeinde wohnen, gesundheitlich für das Amt geeignet sein. Er darf nicht erhebliche Vorstrafen haben oder in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren beschuldigt werden oder bestimmten Berufen angehören (politische Beamte, Richter, StAe, Notare, Rechtsanwälte).

Der Aufwand. Wie viel Zeit durch das Schöffenamt beansprucht wird? Jeder Schöffe bekommt im Januar die Sitzungstermine für das ganze Jahr mitgeteilt; es sind höchstens zwölf. Arbeitgeber müssen die Schöffen dafür freistellen. Urlaubstage kostet das nicht. Verdienstausfall wird erstattet, im Extremfall bis zu 51 Euro die Stunde. Wer noch mit sich ringt, ob er die Verantwortung eines Schöffenamts auf sich nehmen will, kann derzeit in allen Bezirken Informationsabende der Volkshochschulen besuchen – die Termine finden sich gebündelt auf folgender Internetseite: www.schoeffen-bb.de fk

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