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Kleine Schwester erschossen: Anklage gegen 15-Jährige

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg hat Anklage gegen die Schwester eines getöteten sechsjährigen Mädchens aus Linow erhoben.

Neuruppin - Das Mädchen war Anfang des Jahres durch einen Schuss aus einem Jagdgewehr ums Leben gekommen. Auch der Vater müsse sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Freitag. Die Ermittlungen seien abgeschlossen. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Gutachten sei davon auszugehen, dass sich die Sechsjährige den tödlichen Schuss nicht allein habe beibringen können.

Die Anklage gegen die 15 Jahre alte Schwester des Opfers wurde vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Neuruppin erhoben. Dem Mädchen wird fahrlässige Tötung durch eine offensichtlich altersbedingte unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung der Jagdwaffe vorgeworfen. Sie hat allerdings bislang nicht eingeräumt, an dem tragischen Vorfall beteiligt gewesen zu sein.

Sechsjährige ist verblutet

Der Vater der Kinder hat während der Ermittlungen zugegeben, die mit gefülltem Magazin versehene Waffe unverschlossen im Wohnzimmer zurückgelassen zu haben. Gegen ihn wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen beim Schöffengericht am Amtsgericht Neuruppin erhoben.

Das sechsjährige Mädchen war am 10. Januar durch einen Schuss aus dem Jagdgewehr verletzt worden und ist anschließend verblutet. Zum Zeitpunkt des Geschehens befanden sich im Haus nur die Schwester sowie der Großvater. Die Eltern waren nicht im Haus. (tso/ddp)

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