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KLEINE SUCHKUNDE: Darf man einen Schatz behalten?

Strenges Berlin. Ein Schatz ist juristisch gesehen „eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“.

Strenges Berlin

. Ein Schatz ist juristisch gesehen „eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“. Nur leider können Schatzsucher ihre Fundstücke nicht einfach behalten. In Berlin haben sie besonders schlechte Karten. Finden sie etwas Wertvolles in Wald und Wiesen – oder im eigenen Garten –, sind sie praktisch schon enteignet. Es gilt ein strenges „Schatzregal“. Danach gehören Fundstücke generell dem Land. Das Schatzregal stammt noch aus der Zeit der Landesfürsten und wurde stillschweigend ins Denkmalrecht übernommen. Einige Juristen halten es für verfassungswidrig. Interessengruppen wie Sondengänger fordern seine Abschaffung. In Ländern wie Bayern und NRW gilt das Schatzregal bisher nicht, dort kommt es zu einer Fundteilung zwischen Finder und Grundstückseigentümer, wie sie schon im Römischen Recht vorgesehen war.

Und bei Öl? In Berlin wird seit Jahren von privater Seite praktisch nichts gemeldet, was von archäologischem Wert ist. In Ländern wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt gilt das „kleine Schatzregal“. Dort werden Finder entschädigt. Wie viel sie bekommen, richtet sich nach dem Wert „Wer tiefer schürft in seinem Garten und auf Öl, Kohle oder Kupfer stößt, hat auch nicht viel gewonnen“. Nach dem Bergrecht steht dem Grundbesitzer allenfalls eine Entschädigung zu, wenn die Bodenschätze gehoben werden. Für Bauherren sind Schatzfunde ein Risiko. Die Archäologen verzögern die Bauarbeiten, und der Bauherr muss dafür zahlen. loy

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