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Berlin: Kleiner Eingriff mit dramatischen Folgen

Ein vier Millimeter breiter Hautauswuchs in der Kniekehle wurde Angela Caporale zum Verhängnis. Die Berlinerin ließ die harmlose Geschwulst entfernen - und verlor das ganze Bein.

Ein vier Millimeter breiter Hautauswuchs in der Kniekehle wurde Angela Caporale zum Verhängnis. Die Berlinerin ließ die harmlose Geschwulst entfernen - und verlor das ganze Bein. Fünf Jahre nach der fatalen Operation endete der Rechtsstreit mit den Ärzten jetzt vor dem Landgerichtmit einem Vergleich. Die Patientin erhielt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 115 000 Euro. "Wenn man bedenkt, was sie durchmachen musste, ist das eine lächerliche Summe", sagt ihr Anwalt Frank Teipel.

Lange hatte die heute 41-Jährige gezögert, einen Eingriff vornehmen zu lassen, den Fachleute als rein kosmetisch bezeichnen. Sie hatte zwei verschiedene Ärzte konsultiert. Beide diagnostizierten ein so genanntes gutartiges Papillom, das nicht behandelt werden muss. Erst Monate später zeigte Caporale die winzige Geschwulst auch dem Chirurgen Volkmar R., der sie wegen eines Wirbelsäulenleidens behandelte. Der Arzt, berichtet die Patientin, habe dazu geraten, das Papillom wegzuschneiden. Der Eingriff, den routinierte Chirurgen in weniger als einer Minute erledigen, endete 1996 mit der Amputation des linken Beins.

Die seither schwerbehinderte Caporale prozessierte gegen den Arzt. Sie und ihr Anwalt sind überzeugt, dass R. gegen grundlegende Standards der Medizin verstoßen hat. Schon von Anfang an habe der Chirurg fahrlässig gehandelt. "Bei dem Eingriff trug er weder Gummihandschuhe noch einen Mundschutz", sagt Anwalt Teipel. Nach der ambulanten Operation bekam Caporale Fieber, die Wunde rötete sich. Vier Mal erschien sie wegen der Entzündung in R.s Sprechstunde, doch der Arzt verordnete nur Schmerzmittel und schickte die Patientin wieder nach Hause.

Trotz der Komplikationen soll R. nach Angaben der Patientin von einem normalen Heilungsprozess gesprochen und eine Überweisung ins Krankenhaus abgelehnthaben. Schließlich fuhr die beunruhigte Caporale mit hohem Fieber in eine Klinik. Noch ehe die Krankenhausärzte ihr den Befund - änekrotisierende Fasciitis - erklären konnten, wurde sie in den Operationssaal geschoben. Die Entzündung hatte sich nämlich als eine lebensgefährliche Infektion entpuppt, die bereits nach wenigen Tagen zu Herz- und Nierenversagen führen kann. Um die Keimquelle in Caporales Körper zu beseitigen, mussten die Ärzte insgesamt zehn Mal operieren und das Bein schließlich vollständig amputieren.

Von einer Fehleinschätzung des Chirurgen R. geht der medizinische Sachverständige aus, der für das Berliner Landgericht eine Stellungnahme verfasst hat. Als schlichtweg unverständlich bezeichnet das Gericht das Warten des Arztes. Der hätte Antibiotika geben und rechtzeitig eine Einlieferung in die Klinik veranlassen müssen. Für Caporales Anwalt ging es allerdings um mehr: Er hatte drei weitere ehemalige Patienten von R. ausfindig gemacht, die nach einem Eingriff in dessen Praxis an der gleichen lebensbedrohlichen Infektion erkrankt waren. "Diese Komplikation ist äußerst selten, statistisch tritt sie bei einer Million Operationen in nur in vier Fällen auf", erklärt Teipel. Die geschädigten Patienten sagten im Strafprozess gegen R. aus, dass der Chirurg auch sie ohne Gummihandschuhe und Mundschutz operiert habe. Dennoch blieb eine Beschwerde Teipels bei der Senatsaufsicht für das Gesundheitswesen erfolglos. Nach einer Prüfung durch den Amtsarzt teilte das Amt mit, dass es in R.s Praxis "keine hygienischen Beanstandungen" gebe.

Unterdessen wartete Caporale, die arbeitsunfähig geworden war, auf Entschädigung. Nach einem fünf Jahre währenden Rechtsstreit machte das Landgericht einen Vergleichsvorschlag: 115 000 Euro stünden der Patientin zu. Die Versicherung des Chirurgen, die General Accident, wollte jedoch nur 25 Prozent dieser Summe übernehmen und den Rest auf die Versicherung der Klinik und der in ihr tätigen Ärzte abwälzen. Diese hätten Caporale schließlich das Bein amputiert, lautete das Argument. Die Versicherung der Klinik dagegen lehnte einen so hohen Anteil mit der Begründung ab, dass es zum Zeitpunkt der Einlieferung gar keine Alternative mehr gegeben hätte. "Die Rolle der Versicherer in diesem Verfahren war unappetitlich", meint Teipel. Eine Einigung kam schließlich nur deswegen zustande, weil ein Oberarzt des beklagten Krankenhauses bereit war, 28 000 Euro aus seiner eigenen Tasche zu der vom Gericht festgelegten Entschädigungssumme zuzuschießen.

"In diesem endlosen Verfahren war meine Mandantin an die Grenzen ihrer psychischen Belastbarkeit gestoßen", erklärt Teipel. Der auf Arzthaftung spezialisierte Anwalt hält die Länge solcher Prozesse für unzumutbar. Die geschädigte Patientin arbeitete vorher am Fließband, ihr Ehemann war als Ingenieur tätig. Er musste seine Stelle nach der Entlassung Caporales aus dem Krankenhaus erst einmal aufgeben, um sie zu pflegen. Um solche sozialen Härten zu vermeiden, fordert der Jurist, den Opfern von Behandlungsfehlern bei Gericht das langwierige Beweisverfahren zu erleichtern. Denn die Regel lautet, dass nicht der Beschuldigte, sondern die klagende Partei den Fehler nachweisen muss. Dies sei zwar im Sinne des Rechtsstaats, so Teipel. Doch in Fällen, in denen die Versäumnisse des Arztes offenkundig seien, komme es dadurch oft zu grotesken Spitzfindigkeiten und das Urteil lasse Jahre auf sich warten. Wenn der Fehler auf der Hand liege, solle das Gericht den so genannten Beweis des ersten Anscheins akzeptieren: "Wenn man wegen eines Pickelchens zum Doktor geht und ohne Bein wieder herauskommt, springt es ins Auge, dass etwas schief gelaufen sein muss."

Andrea Exler

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