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Berlin: Kleingärten und Bäume an Charlottenburger Schleuse sind bedroht

Den Verzicht auf einen geplanten zweiten Spreedurchstich vor der Charlottenburger Schleuse verlangten gestern die Grüne Liga Berlin, der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Kleingärtner aus der Kolonie "Spreewiesen". Durch die Pläne seien 556 Bäume und mehr als 50 Kleingärten, darunter auch einige in der Kolonie "Schleusenland", bedroht.

Den Verzicht auf einen geplanten zweiten Spreedurchstich vor der Charlottenburger Schleuse verlangten gestern die Grüne Liga Berlin, der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Kleingärtner aus der Kolonie "Spreewiesen". Durch die Pläne seien 556 Bäume und mehr als 50 Kleingärten, darunter auch einige in der Kolonie "Schleusenland", bedroht. "Hinter geschlossenen Türen" werde anscheinend ein Kompromiss von 1997 zwischen SPD-Umweltsenator Peter Strieder und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost gekippt. Danach sollte die Schleuse ohne den zweiten Durchstich - ein künstliches Flussbett zur Begradigung der Spree - ausgebaut werden.

Die Kritiker erfuhren von der Entwicklung erst durch ein Planfeststellungsverfahren. Die Unterlagen liegen in den Rathäusern Charlottenburg und Spandau noch bis Mittwoch aus. Die Pläne hängen mit dem bundesweiten Wasserstraßen-Ausbauprogramm "Projekt 17" zusammen, das Naturschützer seit längerem kritisieren.

Laut Michael Bender von der Grünen Liga mussten bereits rund 100 Kleingärten dem Schleusenausbau weichen. Der zweite Spreedurchstich sei "nur dafür da, 185-Meter-Schiffsverbände an die Schleuse heranzuführen". Ein solcher Großverband werde aber wohl nur alle drei Tage kommen. "Die Wirtschaftlichkeit ist fraglich." Zudem werde ein wertvolles Biotop zerstört.

Hans-Joachim Haupt vom Vorstand der Kolonie "Spreewiesen" will sich an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden. Auch der Senat könne die Pläne aber noch stoppen. Die Verwaltung von Umweltsenator Strieder gab ihre Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren noch nicht ab. Auf eine parlamentarische Anfrage der PDS hin teilte Strieder aber mit, ein Senatsbeschluss von 1997 gelte "unverändert fort". Damals habe man zwar zugesagt, dass die Schleusenzufahrt so ausgelegt wird, "dass die prognostizierten Schiffsgefäße die Schleuse sicher erreichen können", was aber "keineswegs zwangsläufig" die Zustimmung zum zweiten Durchstich bedeute.

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