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Intelligenztests für Zuwanderer: Klug ist, wer viel verdient und Jobs schafft

Die Debatte um Intelligenztests für Zuwanderer kommt verspätet. Seit 2005 gelten hohe Hürden für geringqualifizierte Ausländer.

Der Vorstoß des Berliner CDU-Abgeordneten Peter Trapp, einen Intelligenztest für Einwanderer einzuführen, hat die Debatte um die deutsche Zuwanderungspolitik erneut in Fahrt versetzt. Trapp hat seine inzwischen heftig kritisierte Forderung damit erklärt, dass Deutschland Kriterien bei der Zuwanderung brauche, „die unserem Staat wirklich nützen“. Neben einer guten Berufsausbildung und fachlichen Qualifikation „muss auch die Intelligenz ein Maßstab sein“.

Der Vorstoß des Innenpolitikers Trapp sowie des CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber, der die hohen Hürden der kanadischen Einwanderungspolitik als Vorbild nannte, sorgten für heftige Reaktionen. Spitzenpolitiker und die Bundesregierung sprachen von einer diskriminierenden Idee. Die Grünen von „Nützlichkeitsrassismus“. Die Berliner Jusos und der Türkische Bund Berlin forderten gar Trapps Rücktritt.

Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass ohnehin nur wenige Zuwanderer von neuen Regularien betroffen wären. Das 2005 inkraft getretene Zuwanderungsgesetz „erhält den Anwerbestopp, insbesondere für Nicht- und Geringqualifizierte, weitgehend bei“, heißt es in einem Evaluierungsbericht der Regierung zum Gesetz. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Zuwanderung nach Deutschland nach den Bedürfnissen des hiesigen Arbeitsmarkts gesteuert wird. Doch bei den größten Einwanderergruppen kann Deutschland ohnehin kaum etwas regulieren. EU-Bürger genießen nach europäischem Recht völlige Freizügigkeit. Relativ leicht nach Deutschland ziehen können Ehepartner auch von außerhalb der EU, wenn sie Deutschkenntnisse nachweisen, weil die Familienzusammenführung durch die Verfassung geschützt wird.

Die am Arbeitsmarkt dringend benötigten Hochqualifizierten dagegen müssen laut Gesetz einen Arbeitsvertrag und ein Jahreseinkommen von mehr als 85 000 Euro nachweisen, allein für sogenannte Höchstqualifizierte wie Uniprofessoren gelten kaum Auflagen. Das Aufenthaltsrecht regelt außerdem erstmals die Zuwanderung von selbständigen Unternehmern. Sie müssen eine halbe Million Euro mitbringen und Arbeitsplätze schaffen, wenn sie in Deutschland leben wollen.

Für Berlin sieht die Wanderungsstatistik folgendermaßen aus: Insgesamt sind im vergangenen Jahr 6274 mehr Ausländer weggezogen (45 320), als eingewandert (39 046). Von den aus dem Ausland Zugewanderten waren mehr als die Hälfte EU-Bürger. Unter den rund 15 000 übrigen Einwanderern befinden sich Studenten, Ehepartner und mit Sicherheit auch ausländische Fachkräfte und Hochqualifizierte. Wie viele davon allerdings über welchen Status eingewandert sind, weiß das Statistische Landesamt nicht. Es erfasst die „Wandermotive“ nicht, sondern nur die Herkunftsländer.

Ein Blick auf die deutschlandweite Statistik verrät allerdings Tendenzen: Eine Niederlassungserlaubnis aus der gewünschten Gruppe bekamen zwischen 2005 und 2008 gerade einmal knapp 500 Hochqualifizierte und knapp 3900 Selbstständige. Laut Evaluierungsbericht der Bundesregierung waren nach der Einführung des Gesetzes sogar weniger Hochqualifizierte gekommen, als vor 2005. Die Zahl der eingereisten IT-Fachleute sank von 3900 im Jahr 2008 auf rund 2500 im Jahr 2009. Über den sogenannten Ehegattennachzug kamen 2008 rund 40 000 Einwanderer.

Ferda Ataman

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