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Berlin: Kneipe droht Verlust der Konzession

Amt prüft, ob Wirt 16-Jährigem Schnaps gab

Nach dem Alkoholtod eines 16-jährigen Schülers will das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ab heute prüfen, ob dem Wirt der Kneipe „Eye-T“ die Konzession entzogen werden soll. „Seit gestern liegen uns die erforderlichen Unterlagen von Polizei und Staatsanwaltschaft vor“, sagte der zuständige Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD).

Sollte herauskommen, dass der Wirt gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen hat, wird das Lokal geschlossen. Die Prüfung werde allerdings mindestens drei bis vier Wochen dauern, hieß es im Wirtschaftsamt.

Seit Ende März ermitteln die Behörden die Umstände, die zum Tod des 16-jährigen Lukas W. führten. Der Gymnasiast aus Zehlendorf hatte das „Eye T“ am Spandauer Damm in den frühen Morgenstunden des 25. Februar betreten und laut Augenzeugen damit geprahlt, wie viel er bereits in einer anderen Bar getrunken habe. Der Jugendliche hatte sich im „Eye T“ später erbrochen und ist daraufhin fast an seinem Erbrochenen erstickt. Etwa vier Wochen lag er auf der Intensivstation des Virchow-Klinikums im Koma, bevor er Ende März starb. Insgesamt etwa 50 Tequila sollen zu einem Blutalkoholwert von 4,4 Promille geführt haben.

Der Wirt der Kneipe „Eye-T“ betonte gestern noch einmal, dass er Lukas W. „lediglich ein Bier hingestellt“ habe. Davon habe der Schüler ein oder zwei Schlucke genommen. Danach sei er zunächst „weggedöst“, bevor sein Zustand sich verschlimmerte. Dass der Schüler bereits betrunken war, als er in das Lokal kam, „habe ich erst gemerkt, als ich ihm das Bier schon hingestellt hatte. Er saß vorher mit dem Rücken zum Tresen“, sagt Aytac G. Der 26-jährige Lokalinhaber wehrt sich gegen Vorwürfe, er habe den Schüler zum „Tequila-Wetttrinken“ animiert und sich selbst dabei nur Wasser eingegossen. „Das ist gelogen“, sagt G. „Der hat hier überhaupt keinen Tequila getrunken.“

Die Staatsanwaltschaft wollte sich gestern nicht dazu äußern, wie weit die Ermittlungen fortgeschritten sind und ob es neue Erkenntnisse gibt. Aytac G. bekundet jedoch, dass er bislang „weder eine schriftliche Anzeige noch eine Vorladung zur Vernehmung“ oder Ähnliches erhalten habe. „Die Polizei hat mich einen Tag nach dem Vorfall in der Kneipe angerufen und mich gebeten, den Ablauf zu schildern. Das war alles“, sagt der Wirt. Dass die Eltern des Schülers ihn, wie berichtet, wegen „Totschlags“ angezeigt haben, könne er nicht nachvollziehen. „Ich habe doch nichts Schlimmes getan“, sagt er und fügt hinzu, dass es genügend Zeugen im Lokal gab. „Sie können bestätigen, dass ich ihm keinen Schnaps eingeschänkt habe“. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Spirituosen wie Tequila an unter 18-Jährige. hah/tabu

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