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Berlin: Koalition plant neues Hundegesetz

Bisherige Verordnung nicht ausreichend / Liste gefährlicher Hunde soll überarbeitet werden

Die rot-rote Koalition will im kommenden Jahr ein neues Hundegesetz erarbeiten. Dies kündigten gestern Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner und Mitglieder der Fraktionen von PDS und SPD an. Das Gesetz soll die bisherige, umstrittene Hundeverordnung ersetzen. Es habe Handlungsbedarf bestanden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Juli die niedersächsische Hundeverordnung gekippt hatte. Mit dem Hinweis auf dieses Urteil hatte am Donnerstag auch das Berliner Verwaltungsgericht einem Hundehalter Recht gegeben, dessen Kampfhund auf Grund der Hundeverordnung eingezogen werden sollte. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden allein in einer Verordnung sei nicht rechtens, es fehle hierzu die gesetzliche Grundlage.

In dem vorliegenden Fall hatte der Mann gegen eine Entscheidung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg geklagt, das ihm wegen fehlender Eignung untersagte, seine American-Staffordshire-Terrier-Hündin zu behalten. Das Amt berief sich dabei auf die Hundeverordnung, wonach bei zwölf Kampfhunderassen die Haltung nur bei einem Sachkundenachweis des Besitzers und einer Wesensprüfung des Hundes erlaubt ist.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heidemarie Fischer, sagte, man wolle jetzt nach Anhörungen von Verbänden und Interessensgemeinschaften und der Auswertung der Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre ein neues Gesetz erarbeiten. Wie weit es auch dabei eine Liste gefährlicher Hunde geben werde, sei noch nicht klar. Denkbar sei, dass die Zahl der gefährlichen Rassen reduziert werde. Gernot Klemm von der PDS nannte es sinnvoll, Regelungen zu erarbeiten, die „auf das andere Ende der Leine“, also auf den Halter, zielen.

Allein mit einer Rasseliste könne man die Gesellschaft nicht vor gefährlichen Hunden schützen. Klemm schlug zudem eine generelle Haftpflicht für Hundehalter vor. Unterdessen forderten die Bündnisgrünen erneut ein Gesetz, das „nicht auf das willkürliche Verbot einzelner Hunderassen abzielt“. Sie wiesen auf ihren Antrag im Abgeordnetenhaus hin, wonach alle Besitzer großer Hunde – ab 17 Kilogramm oder 40 Zentimeter Höhe – oder von Tieren, die bereits durch Bisse oder Aggressionen aufgefallen waren, einen Hundeführerschein ablegen sollen. Damit seien Hundehalter verpflichtet, Sachkunde und Eignung nachzuweisen und den Hund auf soziale Verträglichkeit überprüfen zu lassen. Zudem soll es nach den Vorstellungen der Grünen eine Kennzeichnungspflicht mit Mikrochip und Plakette geben.

Diesen Vorschlag unterstützen auch der Berliner Tierschutzverein und das Tierheim. Durch die bisherige Verordnung würden Halter, deren Tiere nie auffällig geworden waren, vorverurteilt. Kritisiert wurde vor allem, dass auch Tiere, „die den Wesenstest mit Bravour und deren Halter ihre Sachkunde nachgewiesen haben, nicht vom Maulkorb- und generellen Leinenzwang befreit werden“. Im Tierheim werden derzeit rund 130 Hunde, die laut Rasseliste als Kampfhunde gelten, versorgt. Dies seien rund 60 Prozent aller dort gehaltenen Hunde.

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