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Die Erhöhung der Mieten hat in den letzten Jahren zu vielen Zwangsumzügen geführt.

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Update

Verdrängung in Berlins Innenstadtbezirken: Rot-Rot-Grün will Wohnbedingungen für Hartz-IV-Empfänger verbessern

Die Richtwerte der Wohnkostenerstattungen sollen steigen, um Zwangsumzüge zu vermeiden. Darauf hat sich Rot-Rot-Grün in Berlin verständigt.

Von Sabine Beikler

Rot-Rot-Grün will soziale Verdrängung in den Innenstadtbezirken eindämmen und Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern verhindert. Die künftige Koalition will bei Neuberechnungen der Nettokaltmiete für die Übernahme der Kosten der Unterkunft künftig nicht nur die einfache Wohnlage wie bisher, sondern auch die mittlere Wohnlage miteinbeziehen. Das Dreierbündnis geht davon aus, dass damit die Richtwerte angehoben werden, da diese den Wohnungsmarkt nicht mehr abbilden würden. Derzeit erhalten 285 358 Haushalte in Berlin Kosten für die Unterkunft. Der Landesanteil dafür beträgt pro Jahr 1,4 Milliarden Euro.

Grundlage für die Bestimmung des Nettokalt-Mietpreises ist der Berliner Mietspiegel. Unter Rot-Schwarz wurde 2016 der Neuanmietungszuschlag eingeführt. Bei Neuanmietungen dürfen Richtwerte der Mietkostenübernahme um zehn Prozent überschritten werden, um zu verhindern, dass ärmere Berliner bestimmte Quartiere verlassen müssen.

Zahl der Zwangsumzüge stieg nicht an

Um 20 Prozent dürfen die Richtwerte überschritten werden, wenn Obdachlose, Flüchtlinge oder Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, neue Wohnungen anmieten. Rot-Rot-Grün will diese Regelung beibehalten, solange die bisherige "Wohnungsaufwendungen-Verordnungen“ (AV Wohnen) gilt. Laut Sozialverwaltung soll diese im Sommer 2017 wieder angeglichen werden.

Trotz Mietsteigerungen in Berlin stieg die Zahl der Zwangsumzüge nicht an. Gab es 2013 noch 419 Umzüge, sind es laut Sprecherin der Sozialverwaltung in diesem Jahr 183 (Stand Juni). Damit scheinen sich die Angleichungen der Richtwerte bisher bewährt zu haben.

Ein-Personen-Haushalt bei 364,50 Euro

Die Richtwerte für die Mieten von Hartz-IV-Empfängern liegen für Ein-Personen-Haushalte bei 364,50 Euro (Nettokalt plus Betriebskosten ohne Heizung), für einen Dreipersonen-Haushalt bei 518,25 Euro und für einen Fünfpersonen-Haushalt bei 679,97 Euro. Für jede weitere Personen erhöht sich der Landeszuschuss um 84,12 Euro. Allerdings müssen nach den Berechnungen des Stadtforschungs-Büros „Topos“ wie berichtet 120 540 Haushalte einen Teil der Miete selbst bezahlen. Denn sie liegen bisher mit ihrer Miete über den vorgegebenen Obergrenzen für Nettokaltmieten. Stadtforscher beklagen seit längerem, dass zur Berechnung der Sätze für die Kosten der Unterkunft lediglich der Mietspiegel verwendet wird.

Seit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2014 müssen die Kosten für die Unterkunft (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) und die Kosten für die Heizung getrennt voneinander beurteilt werden.

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