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Berlin: „Könnte Berlin ein Schuldnerberater helfen ?“

INTERVIEW Monika Wächter (43) ist beim Bezirk Mitte für die Schuldnerberatung zuständig. Mit ihr sprach Fatina Keilani.

INTERVIEW

Monika Wächter (43) ist beim Bezirk Mitte für die Schuldnerberatung zuständig. Mit ihr sprach Fatina Keilani.

Frau Wächter, Sie beraten Kunden, denen die Pleite droht. Wenn jetzt Berlin in Ihre Sprechstunde käme, was würden Sie empfehlen?

(lacht) Rein rechtlich müssten wir das ablehnen, weil Berlin kein Verbraucher ist. Aber wenn wir uns auf das Gedankenspiel mal einlassen: Das erste Ziel wäre festzustellen, was an Reserven da ist, also welche Eigenenergie noch drinsteckt, um sich ohne fremde Hilfe zu sanieren. Die Insolvenz ist ja nur das letzte Mittel, zuerst muss versucht werden, die Pleite zu verhindern.

Und wie gehen Sie da vor?

Wir sehen uns erstmal den Haushalt des Betreffenden genau an, das heißt alle Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Vermögenswerte. Bei den meisten ist schon eine Art Betriebsblindheit eingezogen, die sehen gar nicht mehr, was alles zur Gewohnheit geworden, aber in Wahrheit entbehrlich ist. Da hilft der Blick des Außenstehenden.

Haushalt, Betriebsblindheit… Gibt es vielleicht doch Parallelen zwischen Berlin und Privatverbrauchern?

Im Prinzip schon. So ein Privathaushalt ist ja auch ein kompliziertes Geflecht, nur auf kleinerem Niveau. Im Kleinen muss genauso auf eine veränderte Lage reagiert werden wie im Großen. Wenn plötzlich weniger Geld reinkommt – sei es durch Jobverlust oder durch den Wegfall von Subventionen – entsteht ein Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben. Dem muss man sich anpassen.

Aber man kann sich ja auch kaputtsparen?

Man muss an der richtigen Stelle sparen. Wenn jemand zum Beispiel einen Kurierdienst betreibt, kann man ihm nicht raten, seine Autos zu verkaufen, denn das gefährdet sein zukünftiges Einkommen.

So wie es derzeit aussieht, zahlt Berlin bald mehr für Zinsen als für alles andere. Kann es für Private je so aussichtslos werden?

Nicht mehr, seit es die Privatinsolvenz gibt. Denn wenn alle Stricke reißen, kann der Schuldner in das Insolvenzverfahren gehen. Sechs Jahre lang muss er dann alles abgeben, was über der Pfändungsfreigrenze liegt, und er ist verpflichtet, so viel Geld zu verdienen wie nur möglich und es zur Befriedigung seiner Gläubiger zu verwenden. Wenn ihm das gelingt, so wird ihm der Rest seiner Schulden erlassen.

Hier enden also die Parallelen?

Genau. Die öffentliche Hand kann keine Insolvenz anmelden. Und an ein Ende der Schulden nach sechs Jahren ist natürlich auch nicht zu denken.

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