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Berlin: "Körperverletzung im Amt": Kein Prozess gegen die "feigen Polizisten" von Prenzlauer Berg

Gegen sechs feige Polizisten, die nicht eingriffen und vor dem Haus verharrten, als im Juni 1998 die Wirtin eines Lokals in Prenzlauer Berg von zwei Räubern zur Invalidin geschlagen wurde, wird es vorerst keinen Prozess geben. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte in einem Beschluss ein Hauptverfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts ab.

Gegen sechs feige Polizisten, die nicht eingriffen und vor dem Haus verharrten, als im Juni 1998 die Wirtin eines Lokals in Prenzlauer Berg von zwei Räubern zur Invalidin geschlagen wurde, wird es vorerst keinen Prozess geben. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte in einem Beschluss ein Hauptverfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts ab. Die Polizisten seien teilweise unerfahren und lediglich normal ausgerüstet gewesen. Gegen den Beschluss legte die Staatsanwaltschaft, die wegen Körperverletzung im Amt Anklage erhoben hatte, nach Auskunft der Justizverwaltung Beschwerde ein, ebenso der Anwalt des Opfers. Nun muss das Landgericht entscheiden, ob der Fall ein juristisches Nachspiel hat.

Für Anwalt Jörg Tänzer gehören besonders zwei Polizisten vor Gericht, ihr rechtswidriges Verhalten sei beweisbar. Sie hätten genug Erfahrung besessen, anhand der lauten Schläge und des Wimmerns der Frau die Gefahr zu erkennen. Man hätte das Lokal nicht gleich stürmen müssen, aber per Megafon die Täter einschüchtern können.

Genau 17 Polizisten waren dabei, als die damals 54-jährige Wirtin des Lokals "Droschkenkutscher" an der Malmöer Straße mit äußerster Brutalität zusammengeschlagen und getreten wurde. Sie waren alarmiert worden, blieben aber vor dem Lokal, in dem schreckliche Dinge geschahen, stehen. Sie seien auf "Eigensicherung" bedacht gewesen, hieß es, nach Ansicht von Augenzeugen hatten sie schlicht "die Hosen voll". Rund 20 Minuten lang griff keiner ein, bis die Täter das Haus verließen. Gegen sechs der Beamten, die als erste am Tatort eingetroffen waren, erhob die Staatsanwaltschaft im Sommer vorigen Jahres Anklage.

Der Vorwurf "Körperverletzung im Amt" bedeutet, dass ein Amtsträger, der in Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, mit einer Freiheitsstafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Der Richter, der die beiden gewalttätigen Räuber später für jeweils 13 Jahre hinter Gitter schickte, hatte die Polizisten als "Chaotenhaufen" bezeichnet, der sich in geradezu grotesker Weise ungeschickt verhalten habe. Der Fall warf schwierige rechtliche Fragen auf: Wie sehr muss ein Polizist im Einsatz sich selbst gefährden, was darf man in einer gefährlichen Lage von ihm erwarten, darf er feige sein? Kann man sich auf die Lauer legen und abwarten? Die Beamten argumentierten, sie hätten nicht gewusst, wie viele Täter in dem Raum gewesen seien und wie sie bewaffnet waren.

Die Polizisten wollten sich nicht in Gefahr bringen. Erinnert wurde bei dieser Gelegenheit auch an einen Fall vor nunmehr fünf Jahren: Ein Polizist hatte mit dem Hinweis, er sei gerade mit einem Umzug beschäftigt, zwei Mörder laufen lassen. Dafür gab es eine Geldstrafe von 3300 Mark, die Polizei trennte sich von dem Mann.

Das Opfer im Lokal an der Malmöer Straße erlitt bei dem Raubüberfall unter anderem sehr schwere Gehirnverletzungen. So war schon damals absehbar, dass es auf Dauer in einer Behinderteneinrichtung leben müsste. Die Frau ist heute Vollinvalidin, aber nicht pflegebedürftig. Sie hat Probleme, sich im Alltag zurechtzufinden.

C. v. L.

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