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Berlin: Körting: Haushalt nicht verfassungswidrig

Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushaltes Berlin hat sich jetzt auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) zu Wort gemeldet. Körting beruft sich auf Paragraph 87 der Berliner Landesverfassung.

Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushaltes Berlin hat sich jetzt auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) zu Wort gemeldet. Körting beruft sich auf Paragraph 87 der Berliner Landesverfassung. Dort stehe, dass die Neuverschuldung die Investionsausgaben nicht überschreiten dürfe – es sei denn, dies diene „der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“. „Dieser Fall ist jetzt gegeben“, gab seine Sprecherin Henrike Morgenstern die Körtings Position wieder. Deshalb verstoße die im Haushalt 2002 vorgesehene Neuverschuldung nicht gegen die Verfassung.

In der vergangenen Woche hatte Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) den Haushalt für „rechtswidrig“ erklärt, weil die Neuverschuldung über der Höhe der Investitionen liege. SPD-Fraktionskollegen hatten Sarrazins Vorstoß gerechtfertigt, weil er dem Bund die Berliner Haushaltsnotlage deutlich mache. Die Opposition aus Grünen, FDP und CDU hatte hingegen angekündigt, sie wolle vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Haushaltsgesetz klagen. Körting, der von 1992 bis 1997 Präsident des Landesverfassungsgerichts war, argumentiert damit, dass in Berlin ein „überverfassungsrechtlicher Notstand“ eingetreten sei, der eine überhöhte Neuverschuldung zulasse. Einen Gang vor das Verfassungsgericht hält der Jurist für nicht hilfreich. Gerichte könnten weder demokratische Prozesse ersetzen noch Sparmaßnahmen abwenden. clk

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