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Berlin: Koma-Trinken: Milde Strafen für Jugendliche Urteile im Prozess um tödlichen Alkoholexzess

Im Prozess um ein tödliches Wett-Trinken sind am Montag zwei Männer im Alter von 18 und 21 Jahren wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Sie müssen zehn Monate lang an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen.

Im Prozess um ein tödliches Wett-Trinken sind am Montag zwei Männer im Alter von 18 und 21 Jahren wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Sie müssen zehn Monate lang an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die drei jungen Leute hatten zuvor ihr Bedauern darüber geäußert, bei dem Trinkgelage in einer Charlottenburger Kneipe nicht eingegriffen zu haben, in deren Folge ein 16-Jähriger im Februar vergangenen Jahres ins Koma gefallen und fünf Wochen später gestorben. Der Familie des Toten sprachen sie ihr Beileid aus. „Das Geschehen wird uns alle prägen“, sagte einer von ihnen. „Ich habe nie im Leben damit gerechnet, dass Lukas stirbt“, sagte ein anderer.

Der 21-jährige Edis B. und der 18-jährige Mathias M. müssen nun einen sozialen Trainingskurs bei der Denkzeit-Gesellschaft e. V. über einen Zeitraum von zehn Monaten ableisten. Dies reiche als Strafe aus, sagte Staatsanwalt Reinhard Albers. Die Angeklagten hätten im Prozess wesentlich zur Aufklärung beigetragen, seien einsichtig gewesen und hätten ehrliche Reue gezeigt. Ein Verteidiger schloss sich dem Antrag des Anklägers an, die anderen plädierten auf Freispruch. Das erfahren gegen eine vierte Angeklagte war zuvor abgetrennt worden.

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Demzufolge habe der 21-Jährige gewusst, dass der 27-jährige Wirt zunächst Wasser getrunken habe und der 16-Jährige unter Vorspiegelung falscher Tatsachen systematisch betrunken gemacht werden sollte. Lukas habe die Folgen des Trinkens nicht mehr einschätzen können. Der Angeklagte M. aber habe in der folgenschweren Nacht eine Strichliste über die getrunkenen Schnäpse geführt. Er habe gewusst, dass Lukas mindestens 44 Tequila getrunken habe.

Wirt Aytac G. habe das Wett-Trinken vorbereitet, sagte Staatsanwalt Albers. „Er hatte bereits zwei Tequila-Flaschen präpariert.“ In der einen Flasche sei Schnaps, in der anderen aber nur Wasser gewesen. Der älteste Angeklagte habe die ersten 16 Runden eingeschenkt und darauf geachtet, dass G. nichts Hochprozentiges bekam. Lukas aber habe gedacht, „dass es ein ehrlicher Wettstreit unter Männern war“. Wirt Aytac G., der im Juli letzten Jahres wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge verhaftet worden war, kam am Dienstag letzter Woche aus der U-Haft frei. Ein Termin für den Prozess gegen ihn steht noch nicht fest. Gestern sagte er als Zeuge im Prozess gegen die jungen Leute aus. Er soll das Geschehen als bedauerlichen Unglücksfall dargestellt haben. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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