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Berlin: Komische Oper bezirzt den Investor

Bühne schlägt Baukonzern Kompromiss im Grundstücksstreit vor, um schneller an das Geld für die Sanierung des Hauses zu kommen

Die Komische Oper hat im Grundstücksstreit einen Kompromiss vorgeschlagen. Er sieht vor, Unter den Linden drei Blöcke zu errichten. Im Gegenzug würde die Oper zustimmen, einen Teil des Opernhauses abzureißen. Dort befinden sich jetzt unter anderem Garderobenräume.

Für den Investor ergäben sich aus Sicht der Oper zwei Vorteile: Das Bauland wäre größer, die Gebäude könnten also tiefer werden. Und für drei kleinere Blöcke lasse sich auf dem Immobilienmarkt leichter ein Mieter finden als für einen einzelnen, riesigen Neubau. Der Vorteil für die Oper: Die Bauarbeiten würden endlich beginnen, das Geld aus dem Grundstücksgeschäft mit dem Land würde fließen. Und damit wäre auch das Geld da, um die Oper zu sanieren.

Wie berichtet, hat das Land im Jahr 2000 die Grundstücke rund um die Oper an einen Investor vergeben, ohne bis heute einen Cent dafür eingenommen zu haben. Das sehen die Vertragsklauseln auch so vor: Der Investor sollte erst dann zahlen, wenn er eine Baugenehmigung beantragt. Bis dahin ändert sich nichts. Jetzt hat das Land die Option noch einmal verlängert – bis Ende 2012. Aus Sicht der Oper eine viel zu lange Zeit.

Investor ist der Baukonzern IVG. Zum Kompromissvorschlag der Oper will in der Bonner Unternehmenszentrale niemand etwas sagen: „Derzeit befinden wir uns mit allen Beteiligten mitten im Abstimmungsprozess und können daher dazu nicht Stellung nehmen“, erklärt IVG-Sprecher Peter Müller.

Der Intendant der Komischen Oper fordert IVG auf, sich zu bewegen: „Der bestehende Vertrag mit der Frist bis 2012 ist mit den Interessen der Komischen Oper nicht vereinbar.“ Er möchte, dass sein Haus so schnell wie möglich saniert wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Bauarbeiten beginnen. Nur so wird schließlich der Kaufpreis für die Grundstücke fällig, mit dem die Instandsetzung der Oper bezahlt werden soll.

Die Pläne von IVG müssen sich nach Ansicht der Oper an die Vorgaben eines städtebaulichen Gutachtens halten. Das hat die Stadtentwicklungsverwaltung erstellt und macht Vorgaben, welche Gebäude auf dem Areal rund um die Oper gewünscht und gewollt sind. „Dieses Gutachten ist Teil des Kaufvertrages“, erklärt Ulrich Schellenberg, Anwalt der Oper. „Es beschreibt den Baukörper und die Ersatzflächen für die Verwaltung und das Magazin.“ Eine Überbauung der Oper mit Palmengarten oberhalb des Orchestergrabens, wie in einem Entwurf vorgesehen, gehöre nicht dazu.

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