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Wolfgang Ertel, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Charité Klinikum Benjamin Franklin.

© Kai-Uwe Heinrich

Kongress "Die besten Chefärzte": Termin beim Chefarzt

Für die Behandlung ihrer Patienten müssen ambulante und stationäre Mediziner eng zusammenarbeiten. Auf dem Tagesspiegel-Fachforum kamen niedergelassene Ärzte mit Berlins meistempfohlene Kliniken ins Gespräch.

Ärzte wollen ihre Patienten in erster Linie heilen – und dass dafür eine gute Kooperation aller an der Behandlung Beteiligten in der Arztpraxis, der Klinik oder der Reha essenziell ist, stellt eigentlich niemand infrage. Und doch ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit manchmal spürbar behindert. Denn die ambulante und stationäre Versorgung sind zwei sehr unterschiedliche Welten. Im stationären Bereich, also in der Klinik, geht es vor allem um schwere Erkrankungen, für deren Behandlung die Patienten mindestens über Nacht im Krankenhaus bleiben müssen – beispielsweise hochkomplexe Eingriffe nach schweren Brandverletzungen oder Operationen, bei der an Krebs erkrankte Organe entfernt werden müssen. Oft sehen Patienten hier ihren meist hochspezialisierten Arzt zum ersten Mal – und nach der Entlassung dann im besten Falle nie wieder. Und dem Mediziner bietet sich selten die Gelegenheit, die weitere Genesung des Patienten zu verfolgen.

Ganz anders im ambulanten Bereich. Hier geht es um eine kontinuierliche Behandlung über eine längere Zeit durch denselben Arzt. Er behandelt dann leichtere Erkrankungen, operiert ambulant oder organisiert die Nachsorge nach einer Kliniktherapie. Und er kennt den Patienten sehr genau.

Zudem unterscheiden sich der stationäre und ambulante Sektor der Gesundheitsversorgung in den medizinischen Leistungen, die für den Patienten erbracht werden dürfen. „Im Krankenhaus gilt für die Erbringung von Leistungen der Verbotsvorbehalt“, sagt Margret Stennes, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Soll heißen, dass im Krankenhaus alle Therapien zulasten der Krankenkassen erbracht werden können, solange sie nicht ausdrücklich von der Finanzierung ausgeschlossen wurden. „Wer kann, der darf“, fasst Stennes auf dem Tagesspiegel-Kongress „Die besten Chefärzte“ am vergangenen Mittwoch das Prinzip zusammen.

Anders im ambulanten Bereich. Hier gilt der sogenannte Erlaubnisvorbehalt. Die Ärzte dürfen also nur Leistungen den Krankenkassen in Rechnung stellen, wenn diese zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss, der Selbstverwaltung von Kliniken, Ärzten und Krankenkassen erlaubt wurden.

Sektorengrenzen erschweren die Genesung

Die Arbeit stationär tätiger Ärzte unterscheidet sich also deutlich von der ihrer ambulanten Kollegen. Karin Stötzner, Patientenbeauftragte des Landes Berlin, sieht in diesen Sektorengrenzen ein Hindernis für die Genesung des Patienten. Viele der Beschwerden und Anfragen, die sie als Fürsprecherin der Patienten erhalte, thematisierten die nicht funktionierenden Übergänge zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. „So entstehen Brüche, Versorgungslücken und Hilflosigkeit“, schrieb Stötzner kürzlich in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel.

Dass es im kollegialen Austausch zwischen Praxen und Kliniken mitunter hapert, das sehen auch niedergelassene Ärzte so: „In der Regel ist der Chefarzt einer Klinik für einen Niedergelassenen per Telefon nicht einfach so zu erreichen“, sagte ein Berliner Praxisarzt am Rande des Tagesspiegel-Kongresses. „Wenn man Glück hat, bekommt man vielleicht noch einen Stationsarzt oder einen Oberarzt an die Strippe.“

Wie lässt sich die beste Versorgungsqualität für das Wohl der Patienten erreichen? Was braucht es für einen gut funktionierenden Austausch über die Grenzen der ärztlichen Versorgung hinweg? Patientenbeauftragte Stötzner würde die Grenzen des Gesundheitssystems am liebsten einreißen. Dazu müssten beispielsweise medizinische Leistungen unabhängig vom Versorgungsbereich honoriert werden und eine gemeinsame sektorenübergreifende Qualitätssicherung etabliert werden.

Mehr als 200 Ärzte trafen sich im Tagesspiegel auf dem Kongress „Die besten Chefärzte“.
Mehr als 200 Ärzte trafen sich im Tagesspiegel auf dem Kongress „Die besten Chefärzte“.

© Kai-Uwe Heinrich

Anders sieht das Margret Stennes, die die niedergelassenen Kassenärzte vertritt: Sie plädiert für ein besseres Verständnis für die Arbeit des jeweils anderen. Und dazu müssen niedergelassene Ärzte und Klinikmediziner vor allem besser ins Gespräch kommen. Genau das war am 12. Juli 2017 auch das Ziel des Kongresses „Die besten Chefärzte“.

Natürlich ging es für die als Referenten eingeladenen Chefärzte der in der Ärzteumfrage von Tagesspiegel und Gesundheitsstadt Berlin meistempfohlenen Kliniken auch darum, ihre niedergelassenen Kollegen von ihrer Arbeit zu überzeugen. Deshalb wurden innovative Verfahren vorgestellt, die in den Krankenhäusern angeboten werden. Zwei Beispiele aus den rund 40 Kurzvorträgen der Chefärzte: Ulrich Nöth, Orthopädie-Chefarzt am Evangelischen Waldkrankenhaus in Spandau zeigte ein minimalinvasives und muskelschonendes Operationsverfahren, mit dem ein künstliches Hüftgelenk durch eine Lücke in den Muskelsträngen hindurch implantiert werden kann, statt das Gewebe durchtrennen zu müssen. Der Vorteil: das Risiko, Nerven zu verletzen sei geringer, die Narbe kleiner und das Bein schneller wieder belastbar.

Eine innovative Idee

Karin Lehrich vom Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum in Schöneberg stellte ein innovatives Instrumentarium zur Therapie von Prostatavergrößerungen vor. Früher wurden die Wucherungen mit einem elektrischen Hobel abgetragen. Heute steht den Urologen eine breite Palette von Lasern dafür zur Verfügung. Vorteil dieser Methode: Durch die große Hitze des gebündelten Lichtstrahls würden verletzte Blutgefäße sofort verschlossen und gefährliche Blutungen vermieden. Dadurch eigne sich der Laser auch für Männer, die Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen.

Wie kam der Kongress beim Publikum, in der Hauptsache niedergelassene Ärzte, an? „Die Idee ist innovativ, solch’ eine Zusammenkunft von Ärzten habe ich in dieser Form bisher noch nicht erlebt“, sagt ein Berliner Allgemeinmediziner. Für ihn würden sich durch den Kongress ganz neue Kontakte zu seinen Kollegen ergeben. Ähnlich sieht das eine Hausärztin aus Zehlendorf: „Obwohl ich als Allgemeinmedizinerin meinen Patienten die Klinikwahl nicht abnehmen kann und will, hilft es, die Arbeit der Kliniken hier besser kennenzulernen, um meinen Patienten bei der Entscheidungsfindung helfen zu können.“ So könne sie sich nun durchaus auch vorstellen, ihre Zehlendorfer Patienten ans andere Ende der Stadt zu schicken. Der referierende Chefarzt habe sie überzeugt.

Dass allerdings die politisch eigentlich gewollte Zusammenarbeit zwischen ambulanten Ärzten und den Krankenhäusern auch nicht „zu eng“ werden darf, betont Jurist Bernd Halbe in einem Fachvortrag zum Antikorruptionsgesetz. „Wenn beispielsweise ein niedergelassener Arzt seinen Patienten gegen ein Entgelt einer bestimmten Klinik zuweist“, würde es sich um Unrechtsvereinbarungen handeln, erklärt er. Hingegen sei eine angemessene Vergütung einer vor- oder nachstationären Behandlung durch den niedergelassenen Arzt erlaubt. Solche Kooperation verlangt jedoch Transparenz: Nach den Richtlinen der Bundesärztekammer ist der Praxisarzt verpflichtet, den Patienten darüber aufzuklären, dass er einen Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus abgeschlossen hat.

Der Arzt darf also durchaus seinen Patienten ein Krankenhaus empfehlen – und Studien zeigen, wie sehr die Betroffenen auf eine solche Empfehlung hoffen und vertrauen. Der Arzt muss aber über die Hintergründe mit seinem Patienten ebenfalls sprechen. Und so schließt sich der Kreis: Es geht im deutschen Gesundheitswesen immer um den Dialog.

Informationen und Fotos zum Kongress, zu den Teilnehmern und zum Programm finden Sie auf der Homepage des Kongresses unter www.die-besten-chefaerzte.de

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