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Berlin: Kongsnaes-Anrainer für Neuanfang

Streit um Genehmigungspanne der Potsdamer Bauverwaltung

Potsdam - Im Konflikt um die geplante Ausflugsgaststätte „Kongsnaes“ an der Glienicker Brücke drängen die Anrainer jetzt auf einen „vollständigen Neuanfang“. Das erklärte deren Anwalt Rainer Geulen, bekannt auch durch das erstrittene Urteil für das Aus des Bombenabwurfplatzes in Wittstock, am Mittwoch. Wenn die Landeshauptstadt sich jetzt „von dem unseriösen Investor trennt“, seien die Anwohner „bereit, sich selbst finanziell am Aufbau der alten kaiserlichen Matrosenstation zu beteiligen“.

Zuvor hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht die von der Stadt erteilten Baugenehmigungen für das Gastronomieprojekt des Berliner Unternehmers Michael Linckersdorff mit einem Hinweisbeschluss auf das sonst fallende Urteil für eindeutig rechtswidrig erklärt. Daraufhin zog die Stadt Potsdam die Baugenehmigungen selbst wieder zurück. Und damit gerät nach Brandrede von Günther Jauch, dem Battis-Bericht, diversen Gerichtsniederlagen und der jüngsten Affäre um rechtswidrige Steuergeschenke für Denkmalinvestoren die Potsdamer Bauverwaltung erneut wegen Willkürpraxis ins Zwielicht.

Allerdings halten die Stadt Potsdam und Investor Linckersdorff an dem Projekt fest, wie beide Seiten erklärten. Beide haben angekündigt, dass kurzfristig im Rahmen eines neuen Baugenehmigungsverfahrens die Hinweise des Gerichtes aufgenommen werden sollen. Anrainer Götz von Kayser, einer der Kläger, äußerte sich irritiert, dass „man nicht einmal innehält und das Urteil gründlich prüft“.

Potsdams Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) hat inzwischen für die Panne die „volle Verantwortung“ übernommen. Der Bauherr trage keine Schuld, er habe alle Angaben – etwa zur Größe der Gastronomie – eingereicht. Die Verwaltung habe es versäumt, diese in die Baugenehmigung verbindlich zu übernehmen.

Die Stadt und Linckersdorff hatten bislang erklärt, dass insgesamt rund 90 Gaststättenplätze genehmigt worden seien, während die Anrainer vor einer Großgastronomie warnten. Jetzt stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die erteilte Baugenehmigung einer Blankovollmacht gleichkam. „Weder aus der Betriebsbeschreibung noch aus den sonstigen Unterlagen lässt sich entnehmen, für wie viele Personen Speisen und Getränke gereicht werden sollen“, heißt es darin. „Welchen Umfang der gastronomischen Betreuung“ die Stadt Potsdam „genehmigt hat, lässt sich aus der Baugenehmigung vom 9. September 2010 nicht ansatzweise entnehmen.“ Wie das möglich war, wer dafür verantwortlich ist, bleibt dubios. Im Rathaus der Landeshauptstadt schlagen die Wellen hoch.Thorsten Metzner

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