zum Hauptinhalt

Berlin: Kopftuch-Verbot: Eltern und DGB unterstützen Körting Lehrergewerkschaft will Debatte über Trennung von Staat und Kirche

Unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die ersten Kopftücher bereits in öffentlichen Schulen Berlins Einzug gehalten: Drei der 23 Lehrer, die an öffentlichen Schulen Islamunterricht im Auftrag der Islamischen Förderation (IF) erteilen, sind Frauen und tragen Kopftücher, berichtet der IF-Vorstandsvorsitzende Burhan Kesici. Sein Verein betreibt die einzige Islamische Grundschule der Stadt.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die ersten Kopftücher bereits in öffentlichen Schulen Berlins Einzug gehalten: Drei der 23 Lehrer, die an öffentlichen Schulen Islamunterricht im Auftrag der Islamischen Förderation (IF) erteilen, sind Frauen und tragen Kopftücher, berichtet der IF-Vorstandsvorsitzende Burhan Kesici. Sein Verein betreibt die einzige Islamische Grundschule der Stadt. Hier unterrichtet auch Fereshta Ludin, die den Kopftuch-Streit bis vor das Bundesverfassungsgericht trug.

Im Religionsunterricht könnten Frauen weiterhin religiöse Symbole zur Schau tragen, falls im gesamten öffentlichen Dienst Kopftücher verboten würden, wie es Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus forderte. Alle anderen Bereiche allerdings wären vom Kopftuch-Verbot betroffen: Vom regulären Schulunterricht, bis hin zur Polizei, Justiz und allen anderen Ämtern. Aber was sagen die Gewerkschaften zu einer derartigen Einmischung in die individuelle Freiheit ihrer Mitglieder?

Die Gewerkschaften reagierten gestern höchst unterschiedlich auf die Forderung von Körting. Während der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Zustimmung signalisierte, forderten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Beamtenbund zunächst eine ausführliche Diskussion. Die Unsicherheit überwiegt. „Wir brauchen Klarheit, wie bei uns Staat und Kirche grundsätzlich voneinander getrennt werden sollen“, sagt GEW-Chef Ulrich Thöne. Im Unterschied zu Frankreich und der Türkei gebe es diese klare Trennung in Deutschland nicht, und somit könne man nicht willkürlich beim Thema „Kopftuch“ diese Trennung plötzlich einfordern. Joachim Jetschmann vom Beamtenbund bestreitet, dass ein entsprechendes Gesetz überhaupt notwendig ist. Solange es in Berlin keine Richterinnen, Polizistinnen oder Lehrerinnen gebe, die mit Kopftuch in den Staatsdienst drängten, könne man das Thema ruhen lassen. Allerdings hat Jetschmann dabei übersehen, dass im Jahr 2001 zwei Justiz-Referendarinnen mit Kopftuch vor Gericht plädieren wollten und vom damaligen Justizsenator daran gehindert wurden (wir berichteten).

Weniger abwartend und diskussionsfreudig geht DGB-Sprecher Dieter Pienkny das Thema an: „Wir wissen, dass das Kopftuch weit mehr als eine Kopfbedeckung ist – es ist auch Fanal und Signal einer bestimmten Gesinnung“. Gerade in Berlin warteten bestimmte Leute darauf, dass sie „Fuß fassen im öffentlichen Bereich“. Deshalb müsse man rechtzeitig „die Reißleine ziehen“ und ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Zustimmung bekommt der DGB vom Vorsitzenden des Berliner Landeselternausschusses, André Schindler. Auch er sieht die Tendenz, dass Kopftücher immer stärker als „politisches Signal“ getragen würden. Deshalb gehörten sie nicht in die Schulen, wo im Interesse der Kinder dringend Neutralität gewährleistet sein müsse.

Zur Startseite