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Berlin: Korruptions-Affäre: Freispruch für Polizisten

Gericht sah „erheblichen Verdacht“, aber keine Beweise

Nach sechswöchigem Prozess um die so genannte Dolmetscher-Affäre im Landeskriminalamt (LKA) sind gestern drei Beamte freigesprochen worden. Es bleibe zwar ein „erheblicher Verdacht“, dass die Polizisten vom dem Türkisch-Dolmetscher Kemal E. Reisen nach Chicago, Prag und Kitzbühel spendiert bekamen, hieß es im Urteil. Doch dies hat sich in der mehrwöchigen Beweisaufnahme nicht zur Überzeugung des Gerichts belegen lassen, ebenso wenig wie der Vorwurf, die Beamten hätten bewusst falsche Abrechnungen des Dolmetschers als „sachlich richtig“ abgezeichnet. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit und der Beihilfe zum Betrug seien die Beamten deshalb freizusprechen, sagte Richter Heinz Holzinger.

Die drei Rauschgiftfahnder arbeiteten seit Jahren mit Kemal E. zusammen. Er übersetzte Mitschnitte von abgehörten Telefonaten, in denen es um organisierte Kriminalität wie Drogen- oder Menschenschmuggel ging. Doch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er von 1998 bis zum April 2002 viel kassiert und wenig gearbeitet hat. Er soll erst zu hohe, dann erfundene Rechnungen eingereicht und die Landeskasse um rund 450 000 Euro betrogen haben. Diesen Vorwurf hat er bestritten. Der Prozess gegen ihn dauert noch an.

Tatsächlich waren zwei der Beamten im Alter zwischen 34 und 39 Jahren mit dem 53-jährigen E. nach Chicago geflogen. Sie sahen sich gemeinsam ein Spiel mit dem legendären Basketballer Michael Jordan an. Ihr mitangeklagter Vorgesetzter verbrachte mit dem Dolmetscher einige Tage in Kitzbühel und mit seiner Frau in Prag. Kemal E. hatte alle Reisen organisiert und zunächst bezahlt. Die drei Beamten beteuerten im Prozess, dass sie ihm die Kosten in bar zurückgezahlt hätten. Das sagte auch der Dolmetscher. Diese Einlassungen seien nicht zu widerlegen, befanden die Richter. „Es kann so oder so gewesen sein, eine geschlossene Indizienkette gibt es nicht.“

Die drei Beamten hätten auch keinen Anlass gehabt, an den Rechnungen des Dolmetschers zu zweifeln, hieß es im Urteil weiter. Kemal E. arbeite seit den 70er Jahren für Polizei und Gerichte. Man gehe davon aus, dass die Angaben eines Mannes, den man seit Jahren kennt und über den nichts Negatives bekannt ist, auch stimmen. Zudem sei zu bedenken, dass es Polizisten gerade bei solchen umfangreichen Telefonüberwachungen mit einem „Wust“ von Dolmetscher-Rechnungen zu tun haben. Eine genaue Prüfung sei da gar nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von 14 bis 24 Monaten gegen die drei Beamten beantragt.

Kerstin Gehrke

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