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Krankenwagen mit Blaulicht (Symbolbild).

© dpa

Kosten für Rettungsfahrten: Krankenkassen scheitern mit Millionenklage gegen Feuerwehr

Feuerwehr hat Gebühren korrekt kalkuliert. Jahrelange Rechtsstreits offenbar vor dem Ende.

Die Krankenkassen sind in einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit mit der Berliner Feuerwehr weitgehend unterlegen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nach Mitteilung der Berliner Senatsinnenverwaltung am Freitag in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass die Gebühr für den Einsatz von Rettungswagen der Feuerwehr in den Jahren 2005 bis 2009 in Höhe von damals 281,34 Euro überwiegend korrekt kalkuliert und somit rechtmäßig war. Lediglich bei den Fallzahlen ist das Gericht der Feuerwehr nicht gefolgt. Die klagende AOK Nordost kann statt eingeklagter 5,3 Millionen Euro nur 440 000 Euro vom Land Berlin zurückverlangen. Die Entscheidung könnte den seit 2005 dauernden Rechsstreit beenden: Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Tsp

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