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Berlin: Kreisel sucht Käufer

Warten geht weiter: Wann die Asbestsanierung beginnt, ist ungewiss

Noch liegen im Steglitzer Kreisel diverse Akten, noch funktionieren die Aufzüge, und abends brennt sogar hinter etlichen Fenstern des Hochhauses Licht. Nichts deutet darauf hin, dass im einstigen Rathaus, am 23. November wegen Asbestgefahr geschlossen, irgendwelche Sanierungsarbeiten beginnen. Die landeseigene Berliner Immobilien-Management-Gesellschaft (BIM) ist kurz vor dem Wochenende formell der Eigentümer des 29-stöckigen Hauses geworden.

Nun soll die „Leerstandsbewirtschaftung“ ausgeschrieben werden, die Pflege des verlassenen Baus. Bislang habe es nur eine Zwischenlösung gegeben, teilte die BIM-Sprecherin Katja Potzies mit. Ursprünglich hatte das Land Berlin in diesem Jahr mit der rund 17 Millionen teuren Asbestsanierung beginnen wollen, doch jetzt werden Termine nicht genannt. „Der Liegenschaftsfonds führt mit Interessenten Gespräche“, heißt es. Die Art der künftigen Nutzung sei ungewiss. Die Sanierung könnte eventuell ein Käufer übernehmen. „ Noch ist nichts klar.“ So muss zumindest geklärt werden, wie das Haus in den nächsten Monaten in Schuss gehalten werden kann.

Auch die Firma Becker & Kries, Eigentümerin des asbestsanierten Flachtraktes mit Hotel und Geschäften, weiß nicht, was passieren wird. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass sich das Land Berlin als Miteigentümer des Grundstücks um den pfleglichen Umgang mit dem Hochhaus kümmern muss.

„Es ist klares Ziel, das Gebäude zu erhalten“, hatte BIM–Geschäftsführer Sven Lemiss bei der Schlüsselübergabe im November versichert. Damals war von der „Aussicht“ auf ernst zu nehmende Verhandlungen mit Interessenten die Rede. Die Grünen hatten die hohen Bewirtschaftungs- und Sicherungskosten für das leer stehende Bauwerk kritisiert.

Interessierte Unternehmen hatten schon vorgeschlagen, Büros, Wohnungen und ein Hotel in dem Hochhaus einzurichten. Die Bezirksverwaltung wird hier, das ist Beschluss des Senats, nicht mehr einziehen. Eine Asbestsanierung soll zwei Jahre dauern. C. v. L.

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