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Berlin: Kriminalisierung oder wirksamer Schutz?

Das neue GraffitiGesetz wurde im Juni 2005 von der Bundesregierung verabschiedet. Es beinhaltet, dass jede Veränderung einer Häuserwand gegen den Willen des Eigentümers als Straftat gilt.

Das neue GraffitiGesetz wurde im Juni 2005 von der Bundesregierung verabschiedet. Es beinhaltet, dass jede Veränderung einer Häuserwand gegen den Willen des Eigentümers als Straftat gilt. Vorher musste durch Gutachten nachgewiesen werden, dass die Oberfläche des besprühten Gegenstands beschädigt sei. Die CDU will das Gesetz weiter verschärfen. Das Betreten von Bahnanlagen soll härter bestraft und Hubschrauber sollen bei der Jagd auf Sprüher eingesetzt werden. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger wertet das Gesetz als „blinden Aktionismus“. jj

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