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Berlin: Kriminalität: Mit dem Geld verstorbener Kunden eingekauft

Der Frust saß tief. 19 Jahre war Harald H.

Der Frust saß tief. 19 Jahre war Harald H. schon im Bankgeschäft. Doch der Aufstieg, den der Schaltermitarbeiter seiner Meinung nach verdient hatte, blieb aus. Da halfen auch seine angeblich guten Vorschläge nicht. "Mein Verhältnis zur Bank war zerrüttet", klagte der 46-Jährige gestern vor dem Berliner Landgericht. Weil er im Frühjahr letzten Jahres dann befürchtete, er könnte rausfliegen, habe er sich gedacht: "Dann hole ich mir eben noch etwas." Daraus wurden rund 400 000 Mark, die von Konten unbekannt verzogener oder verstorbener Kunden stammten.

Die ausgespähte Geldquelle ließ Harald H. nicht nur für sich, sondern auch für seinen in dem Prozess um Betrug und Urkundenfälschung mitangeklagten Freund Gunter P. sprudeln. Der 36-jährige Koch war 1998 zu ihm gezogen. Aus einer gescheiterten Selbstständigkeit hatte P. rund 400 000 Mark Schulden. "Die wollten wir auch begleichen", sagte der inzwischen entlassene Bankangestellte. Doch zunächst gönnten sie sich selbst Luxus. Das Beste war gerade gut genug. Harald H. bestellte Möbel, Fernsehgeräte, Espressomaschinen, Kleidung und Weine vom Feinsten. Rund 70 000 Mark legte er in Schmuck an, für rund 20 000 Mark vom Guthaben einer verstorbenen Frau kaufte er in einer Galerie in Hamburg ein.

In elf der 50 angeklagten Fälle hatte er seinen Freund P. losgeschickt, um die Kaufverträge abzuschließen. "Es war meine Schwäche, ich konnte H. nichts entgegensetzen", sagte der Koch im Prozess. Es sei für ihn "sehr einfach" gewesen, sagte Harald H. vor Gericht. Er habe Konten ausgeplündert, die lange nicht bewegt wurden. Der Angestellte füllte einfach Überweisungsträger aus und gab sie in den Geschäftsbetrieb. Als es das erste Mal klappte, "war die Hemmschwelle weg", sagte H. "Aber ich habe das Problem falsch gelöst, ich hätte weggehen sollen."

Der Schwindel endete kurz vor Weihnachten vorigen Jahres. Da wurde die Bank durch einen Erbfall auf ein geplündertes Konto aufmerksam. Die Tat sei H. tatsächlich sehr leicht gemacht worden, hieß es im Urteil. Andererseits habe er jedoch seine Vertrauensstellung in der Bank enorm missbraucht. Vier Jahre Haft wurden gegen Harald H. verhängt. Sein Freund kam mit einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten davon.

Kerstin Gehrke

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