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Kriminell. Für Opfer von Straftaten soll es bessere Hilfen geben.

© dpa/Nicolas Armer

Kriminalität: Opfer von Straftaten sollen bald mehr Hilfe bekommen

Überfallen, geschlagen, beraubt? Wer Kriminalität erlebt hat, braucht Hilfe. Dafür gibt es den Berliner Opferbeauftragten. Der stellte seinen Bericht vor.

Von Fatina Keilani

Opfer von Straftaten sollen künftig mehr Hilfe und Begleitung bekommen. Ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung solle noch in diesem Jahr in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch, als er gemeinsam mit dem Berliner Opferbeauftragten Roland Weber dessen Jahresbericht vorstellte. Eine EU-Richtlinie zur Verbesserung des Opferschutzes werde vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt, sagte Heilmann. Bisher gebe es zwar nur einen Referentenentwurf, bis November aber solle das Ganze erledigt sein – und bis dahin müsse auch auf Landesebene ein entsprechendes Opferrechtsgesetz geschaffen sein.

Geplant ist zudem, die Angebote für Ausländer und Flüchtlinge zu verbessern. „Sie werden oft Opfer von Straftaten, trauen sich aber nicht, um Hilfe zu bitten, oder kennen aus ihren Heimatländern keine funktionierenden Hilfsangebote“, so Heilmann. Generell trauten sie Behörden eher nicht. Weber nannte als ein Beispiel die Bewohner der Gerhart- Hauptmann-Schule. Fast täglich habe es dort tätliche Auseinandersetzungen gegeben, doch die Bewohner hätten nicht die Polizei geholt. Jetzt sollen in den einzelnen Migrantengemeinschaften Netzwerke geschaffen werden. „Wir wollen Kulturkreis für Kulturkreis informieren, damit die Leute wissen, welche Angebote es für sie gibt“, so Heilmann.

Bei der Entschädigung gibt es Defizite

Unter den ausländischen Opfern sind auch immer wieder Touristen, deshalb hat Weber mittlerweile den Konsulaten die Hilfsangebote erläutert und mit einigen Kooperationen auf die Beine gestellt. Denn wer als Berlin-Besucher Opfer einer Straftat wird, wendet sich meist als Erstes an sein Konsulat. Dort waren die existierenden Angebote unbekannt. Und nicht nur dort: Auch bei Anwälten und anderen Fachleuten stellte Weber fest, dass große Wissenslücken hinsichtlich der Hilfslandschaft bestehen.

Defizite stellten Heilmann und Weber auch bei der finanziellen Entschädigung von Opfern fest. Im Vergleich rangiert Berlin mit 1225 Anträgen, das entspricht rund sieben Prozent, auf dem vorletzten Platz vor Bremen. An der Spitze liegt Hessen mit 21,36 Prozent. Eine wesentliche Ursache dafür sieht Weber genau wie Heilmann in der Kompliziertheit des Verfahrens, das vereinfacht werden müsse. „Es soll in Abstimmung mit der Polizei und dem Versorgungsamt erreicht werden, dass eine Art automatisiertes und stark vereinfachtes Verfahren installiert wird“, so der Justizsenator. „Darüber könnten wir ganz andere Quoten erreichen und kämen schnell weg von einem der hinteren Plätze.“

Der Bericht des Opferbeauftragten kommt auch zu positiven Ergebnissen. Trotz der stark wachsenden Einwohnerzahl Berlins habe es im Jahr 2013 rund 1700 Gewaltopfer weniger gegeben als im Vorjahr. Insgesamt wurden rund 78 500 Menschen Opfer einer Straftat. Davon waren knapp 61 Prozent männlich und rund 39 Prozent weiblich. Knapp 15 900 waren Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren. Insgesamt sei der Bekanntheitsgrad der Hilfsangebote in der Bevölkerung gestiegen, sagte Weber. Die Opferhilfe Berlin habe 5,4 Prozent mehr Fälle betreut, das seien 915 Personen. Die seit Februar 2014 arbeitende Gewaltschutzambulanz wurde von 305 Gewaltopfern aufgesucht. Heilmann bezeichnete sie als vorbildlich. Dort würden gerichtsfest Verletzungen dokumentiert, es gebe einen passenden Dolmetscher, Kinderbetreuung, und es sei auch gleich ein Vertreter der richtigen Hilfsorganisation dabei. An die ebenfalls 2014 eröffnete integrierte Täter-Opfer-Beratung mit dem Schwerpunkt Stalking wandten sich 437 Opfer.

Aber Weber sieht auch noch viel Verbesserungsbedarf. So strebt er an, an allen Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser eine Ambulanz für sexualisierte Gewalt einzurichten. Er selbst berät nicht, sondern leitet die Menschen an das richtige Hilfsangebot weiter. Von Beruf ist er Strafverteidiger. Das Amt des Opferbeauftragten ist ein Ehrenamt.

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