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Kriminalität: Tötung im Vollrausch

Mehrfach stach die Frau mit einem Küchenmesser zu und tötete so ihren Lebensgefährten. Nun hat das Landgericht Berlin die 39-Jährige zu drei Jahren Haft verurteilt - wegen fahrlässigen Vollrausches.

Berlin - Das Gericht ordnete die Unterbringung der psychisch- und alkoholkranken Frau in einer geschlossenen Psychiatrie an. Sie wurde schuldig gesprochen, den 44-Jährigen im März dieses Jahres in ihrer Moabiter Wohnung nach einem Streitgespräch mit einem Küchenmesser getötet zu haben.

Die Anklage war von Totschlag ausgegangen. Nach Überzeugung des Gerichts handelte die arbeitslose Raumpflegerin im Vollrausch. Bei ihr wurde ein Blutalkoholwert von 3,8 Promille zur Tatzeit errechnet.

Täterin konnte Alkoholprobleme nicht mehr steuern

Die Tat fuße sowohl auf der Beziehung des Paares, als auch auf der "schweren psychischen Erkrankung" der Angeklagten, welche die Beziehung "ganz wesentlich" geprägt habe, hieß es. Zugleich habe die Angeklagte erhebliche Alkoholprobleme gehabt und sei nicht mehr in der Lage gewesen, sie zu steuern.

Das Gericht sprach von einem "klassischen Fall für eine Gefährlichkeitsprognose". Die Angeklagte, die seit ihrem 15. Lebensjahr in Beziehungen lebte, "war immer da, wo es gefährlich ist", sagte der Richter. Sie habe ihren Gefühlen keinen anderen Ausdruck geben können, als andere Menschen anzugreifen.

Erneute Entziehungskur hat "keine Aussicht auf Erfolg"

Dem Urteil zufolge war zwischen dem Paar ein Streit ausgebrochen, der von der Angeklagten ausging und auch zu einer "kleinen körperlichen Auseinandersetzung" geführt hatte. Die Situation habe sich danach aber wieder beruhigt. Die Angeklagte habe das nicht auf sich beruhen lassen, habe ein Messer aus der Küche geholt und damit mehrmals "unvermittelt" auf den 44-Jährigen eingestochen.

Die Mutter zweier Kinder, der das Sorgerecht aberkannt wurde, hatte das spätere Opfer vor drei Jahren in einer Entzugsanstalt kennen gelernt. Eine erneute Entziehungskur lehnte das Gericht ab, weil sie "keine Aussicht auf Erfolg" habe, solange die jetzige psychische Erkrankung nicht behandelt ist. Daher wird die 39-Jährige zunächst in einer geschlossenen Psychiatrie behandelt.

(tso/ddp)

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