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Kriminalität: Verdacht auf Kindesmissbrauch - "Die Justiz hat versagt"

Die Experten streiten über den Kinderschänder Uwe K. Der Ex-Häftling soll erneut zugeschlagen haben. CDU-Innenexperte Frank Henkel kritisiert die Entscheidungen der Justiz .

In Berlin wird heftig über den Sexualstraftäter Uwe K. gestritten. Der 45-Jährige saß bis 2007 elf Jahre wegen Vergewaltigungen in Brandenburger Haft und ist im Dezember erneut festgenommen worden. Er soll, wie berichtet, in Spandau mehrere Minderjährige missbraucht haben, die Ermittlungen laufen. „Der Fall zeigt das völlige Versagen der Justiz“, sagt CDU-Innenexperte Frank Henkel. Die Gefahr, die von K. ausgehe, sei durch Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) unterschätzt worden. Da K. bereits im Dezember festgenommen worden sei hätte die Senatorin den Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses informieren müssen. Auch die Deutsche Kinderhilfe sprach von Versagen: Trotz Warnungen sei es K. möglich gewesen, neue Opfer zu suchen.

Ein Justizsprecher wies die Vorwürfe zurück. Man könne auch einen Sexualstraftäter, der unter „Führungsaufsicht der Behörden“ stehe, nicht rund um die Uhr überwachen. Der Berliner Polizei stehen dem Vernehmen nach gerade 4,5 Vollzeitstellen zur Überprüfung von potenziellen Sexualstraftätern zur Verfügung. 238 dieser Häftlinge sind zwischen Oktober 2008 und März 2009 entlassen worden. Die Männer wurden überprüft, 63 von ihnen gelten als weiterhin gefährlich. In 35 Fällen wurden Warnhinweise an das Umfeld der Männer gegeben, zehn der Ex-Häftlinge wurden observiert. Dafür reiche das vorhandene Personal aus, teilte die Polizei gestern mit. Zu der letzten Gruppe gehörte auch Uwe K, den ein Mobiles Einsatzkommando überwacht hatte.

Laut Polizei geschah dies seit Uwe K.’s Umzug nach Spandau. Danach habe man mindestens 20 mal mit ihm Kontakt aufgenommen und ihn verwarnt, weil er gegen Weisungen verstoßen habe. Als die Beamten feststellten, dass er die Nähe von minderjährigen Mädchen suchte, seien deren Eltern gewarnt worden. Dennoch sei es zu mutmaßlichen Rückfalltaten gekommen. Da diese in Räumen stattfanden, habe man nichts verhindern können.

Entsetzt reagierte Dietlind Tiemann, CDU-Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg, wo 2007 alles seinen Anfang genommen hatte. Als Uwe K. damals trotz Warnungen von Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg aus der JVA Brandenburg entlassen worden war, hatte Tiemann den Ex-Häftling nach ärztlicher Untersuchung in eine geschlossene Klinik einweisen lassen, was Gerichte später aber verwarfen. Tiemann erinnerte am Donnerstag daran, dass medizinische Gutachten klar vor einem Rückfall warnten, Uwe K. hatte in der Haft unter anderem eine Therapie verweigert.

Zuletzt entschied auch der Bundesgerichtshof, dass K. freizulassen sei, weil die Sicherungsverwahrung in seinem Fall gegen den Einigungsvertrag verstoße: Sie darf nicht gegen Personen verhängt werden, die bis 1995 in den neuen Ländern verurteilt worden sind. Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall geurteilt, dass Deutschland mit rückwirkend verlängerter Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Der Bundesgerichtshof hatte eine nachträgliche Verwahrung mehrfach abgelehnt, weil sie strenge Voraussetzungen verlangt. So muss es während der Haft neue Hinweise auf Rückfallrisiken geben. Die von Sicherungsverwahrungen betroffenen Täter haben ihre Strafe abgesessen. Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof jedoch die Verurteilung eines 29-jährigen Gewaltverbrechers zu neuneinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung durch Rostocker Richter bestätigt. Das Bundesjustizministerium will die Regeln zur Sicherungsverwahrung reformieren.Hannes Heine / Thorsten Metzner

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