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Falsch berechnet? Der Landesrechnungshof kritisiert die Pläne für die geplante Zentralbibliothek auf dem Tempelhofer Feld.

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Kritik an Wowereit im Jahresbericht: Rechnungshof: Berliner Senat hat sich verkalkuliert

Der Landesrechnungshof klopft der Berliner Verwaltung im neuen Jahresbericht wieder gehörig auf die Finger. Kritisiert werden die geplante Zentralbibliothek, Wowereits Kulturverwaltung und zahlreiche Rechtsverstöße.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Am Montag wurde das Dokument öffentlich vorgestellt. Politisch besonders brisant ist die Kritik am geplanten Neubau einer Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) auf dem Tempelhofer Feld. Der Rechnungshof kritisiert, wie schon berichtet, dass der Senat den Flächenbedarf und die Wirtschaftlichkeit des Bauprojekts bisher nicht nachgewiesen habe. Das nachträglich aufgestellte Bedarfsprogramm sei dafür kein Ersatz und bilde außerdem „wesentliche Kostenpositionen in Millionenhöhe nicht ab“.

Der Rechnungshof erwartet, dass die fehlende Wirtschaftlichkeitsanalyse umgehend nachgeholt wird. Außerdem solle der Senat „naheliegende Alternativen“ zum Neubau erneut untersuchen. Als mögliche Ersatzstandorte werden im Jahresbericht das alte Flughafengebäude, das Internationale Congress Centrum (ICC) und die derzeitigen ZLB-Standorte (Blücherplatz in Kreuzberg und Breite Straße in Mitte) genannt. Die Grünen sprachen von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Bibliothekspläne des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit.

Kulturverwaltung zahlte zuviel für Tanztheater

Die Kritik des Rechnungshofs basiere auf veralteten Informationen, konterte der Chef der Landesbibliothek, Volker Heller. Eine aktuelle Nutzwertanalyse für fünf verschiedene Standorte komme zu anderen Ergebnissen. Demnach sei der Neubau auf dem Tempelhofer Feld die optimale Lösung, gefolgt von einer Modernisierung und Erweiterung der Amerika-Gedenk-Bibliothek am Blücherplatz.

Die von Wowereit geführte Kulturverwaltung wird vom Rechnungshof auch wegen des internationalen Festivals „Tanz im August“ kritisiert. Demnach zahlte die Behörde für diese Veranstaltung 2010 und 2011 rund 65 000 Euro projektbezogene Fördermittel, obwohl der damals zuständige Träger „Tanzwerkstatt Berlin“ dafür bereits Mittel aus der institutionellen Förderung erhalten hatte. Zwar wurde die Ausrichtung und Finanzierung des Tanzfestes inzwischen geändert, „aber zu Unrecht gewährte Zuwendungen wurden nicht zurückgefordert“, steht im Jahresbericht 2014.

„Fortdauernde Verstöße gegen das Haushaltsrecht“

Der Rechnungshof ermahnte außerdem den Senat, mit dem Neuzuschnitt der Ressorts nach jeder Wahl sorgsamer umzugehen. „Allein für ausgewählte Schwerpunkte bei der letzten Senatsneubildung entstanden Kosten von über einer Million Euro.“ Natürlich sei der Ressortzuschnitt eine politische Entscheidung, trotzdem gelte auch für die Landesregierung der Verfassungsgrundsatz einer sparsamen Verwaltung.

Außerdem stellte der Rechnungshof „fortdauernde Verstöße gegen das Haushaltsrecht“ bei der Mittelvergabe an Hartz-IV-Empfänger fest. Einnahmen und Ausgaben würden im Landeshaushalt nicht korrekt und transparent dargestellt und bei den Buchungen der Jobcenter stellten die Rechnungsprüfer „erhebliche Fehlerquoten“ fest. In fünf geprüften Jobcentern summierte sich dies auf einen Betrag von 322 000 Euro. „Für Berlin insgesamt muss von einem deutlich größeren Schadensrisiko ausgegangen werden“, heißt es im Jahresbericht.

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