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Der Kampf um Emmely

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Kündigung: Fall Emmely liegt beim Verfassungsgericht

Nach ihrer Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat die als Emmely bekannt gewordene Kassiererin Barbara E. am Mittwoch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die als Emmely bekannt gewordene Kassiererin Barbara E. hat am Mittwoch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem sie mit ihrer Klage gegen eine fristlose Kündigung vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert war. Das Urteil hatte Ende Februar zu erregten Diskussionen geführt. Eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision wurde bereits eingereicht.

Der 50-jährigen E. war gekündigt worden, weil sie unberechtigterweise zwei von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent eingelöst haben soll. „In unserer Beschwerde haben wir das aufgenommen, was auch die Öffentlichkeit so empört hat“, sagte E.s Anwalt Benedikt Hopmann. In der Begründung geht es um die Interessenabwägung vor Gericht. Diese wurde laut Hopmann einseitig zugunsten des Arbeitgebers vorgenommen. Das Landesarbeitsgericht habe nicht ausreichend E.s Alter und die 31 Jahre Betriebszugehörigkeit gewürdigt. „Welches Gewicht hat auf der anderen Seite der Vermögensschaden im Gesamtwert von 1,30 Euro?“, fragte Hopmann. Es sei fraglich, dass nach einem so langen Arbeitsverhältnis das Vertrauen durch die Einlösung der Bons „unwiderruflich zerstört“ sei. Die Kündigung sei unverhältnismäßig. Die Frage, ob E. die Bons wirklich unterschlagen hat, spiele in Karlsruhe keine Rolle, sagte Hopmann. Die Verfassungsrichter hätten 2008 das Instrument der Verdachtskündigung für rechtmäßig erklärt. E. sagte gestern erneut, sie sei zu Unrecht verdächtigt worden. Die Karlsruher Richter werden sich erst mit dem Fall befassen, wenn das Bundesarbeitsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ablehnt. Die Gerichtskosten übernimmt Verdi.

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