zum Hauptinhalt

Kündigung: Polizeichef feuert Freizeitrocker

Das Verwaltungsgericht hat die Entlassung eines Beamten auf Probe bestätigt, der mehrmals auf Rockertreffen aufgefallen war. Erst Ende Oktober vergangenen Jahres hatte die Polizei einen Rockerspitzel in den eigenen Reihen enttarnt.

Wer sich in seiner Freizeit bewaffnet im Rockermilieu herumtreibt, darf nicht als Polizist arbeiten. Das entschied am Donnerstag das Berliner Verwaltungsgericht. Ein angehender Polizist hatte vergeblich einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, nachdem er im Januar entlassen wurde. „Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der Rockerszene zu identifizieren, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden“, heißt es in dem Beschluss.

Polizeipräsident Dieter Glietsch hatte dem Mann gekündigt, weil er zweimal im Zusammenhang mit Rockertreffen aufgefallen war. Kollegen hatten ihn im April 2010 zufällig in Lederweste und einem schwarzem Pullover mit der Aufschrift „Black Seven Ultras“ und auf dem Rücken „First Class Criminal Berlin Ultras“ angetroffen. „Black Seven“ steht für den siebten Buchstaben des Alphabets und damit als Zahlencode für den Rockerclub Gremium MC. Zudem fanden die Beamten ein verbotenes Einhandmesser bei dem Nachwuchspolizisten. Nur vier Wochen später wurde der Mann erneut „an einem Treffpunkt namhafter Personen des Milieus der organisierten Kriminalität aus dem Rockermilieu“ in Charlottenburg kontrolliert. Zuvor war er auf seiner Dienststelle aufgefallen, weil er einen Polizeicomputer für eine private Anschriftenermittlung missbraucht hatte. Zudem hatte er „dienstliche Ausrüstungsgegenstände und einen Teleskopschlagstock“ in seinem Privatauto mitgeführt.

Nach Ansicht des Gerichts kann der Mann daher „als Beamter auf Lebenszeit während seiner ganzen Dienstzeit voraussichtlich nicht in jeder Hinsicht den an seine Eignung zu stellenden Anforderungen“ gerecht werden.

Erst Ende Oktober vergangenen Jahres hatte die Polizei einen Rockerspitzel in den eigenen Reihen enttarnt. Der Polizeimeister soll ausgerechnet an die berüchtigten „Hells Angels Turkey“ regelmäßig bevorstehende Polizeiaktionen verraten haben. Auch in diesem Fall war der Beschuldigte noch nicht lange im Dienst. Die sensiblen Informationen hatte er sich vermutlich über den Zentralcomputer verschafft. Er wurde sofort vom Dienst suspendiert.

Bis das Strafverfahren wegen Bestechung und Geheimnisverrats eröffnet wird, bleibt der jetzt entlassene Polizist auf freiem Fuß, erhält aber nur das Grundgehalt ohne Zulagen. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nach dem Strafprozess folgt das polizeiinterne Disziplinarverfahren. Dabei wird er voraussichtlich nicht nur seinen Job, sondern auch seine Pensionsbezüge verlieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false