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Der Eingang zum Kunsthaus Tacheles.

© ddp

Kunsthaus: Neuer Streit ums Tacheles - vor fünf Jahren

Vor fünf Jahren hatte die öffentliche Hand bei der Veräußerung eines Geländes in Berlin-Mitte, auf dem auch das von der Zwangsräumung bedrohte Kunsthaus Tacheles lag, möglicherweise schwere Fehler begangen. Was Ralf Schönball damals schrieb.

Die Tacheles-Gruppe sieht sich im Streit um ihren Verbleib auf dem Bauland an der Oranienburger Straße durch ein Gutachten der Anwälte von „SKW Schwarz“ gestärkt. „Der Verkauf des 23.600 Quadratmeter großen Areals hätte spätestens 2008 widerrufen werden müssen“, erklärte die aus Künstlern und Betreibern das Zapata-Cafés bestehende Gruppe mit Hinweis auf das Gutachten. Die Fundus-Gruppe, die das Areal beansprucht, widerspricht: „Die rechtliche Stellungnahme geht von einem völlig unzutreffenden Sachverhalt aus“. Sämtliche Schlussfolgerungen seien falsch.

Das Bauland war im Jahr 1995 von der Bundesrepublik, vertreten durch die OFD Berlin, an Fundus verkauft worden. Die Firma soll sich zu Investitionen verpflichtet haben, die Arbeitsplätze geschaffen hätten. Die Fläche ist bis heute eine Brache. Die Tacheles-Gruppe zitiert das Gutachten mit den Worten: „Die Voraussetzungen für den Widerruf lagen vor.“ Spätestens mit Ablauf der „Durchführungsfrist“ im Jahr 2007 sei feststellbar gewesen, dass die zugesagte Investition nicht fristgerecht umgesetzt werden konnte. Fundus erklärt dagegen: Das Verfahren sei in jeglicher Hinsicht einwandfrei gewesen. „Es besteht kein Zweifel, dass der Investitionsvorrangbescheid ordnungsgemäß erteilt worden ist.“

Laut SKW Schwarz könnte sich die Tacheles-Gruppe an den Bundesrechnungshof oder den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses wenden oder einen Erben ausfindig machen, der den Widerruf des ergangenen Bescheides erwirken könne.

Der Beitrag erscheint in unserer Rubrik "Vor fünf Jahren"

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