Berlin : KV-Vorstand hält Prämien für legitim Senat prüft Zahlungen für Ärztefunktionäre noch

10.01.2012 00:00 UhrVon Hannes Heine

Im Streit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat die Senatsgesundheitsverwaltung am Montag erklärt, dass noch nicht feststehe, ob die sogenannten Übergangsgelder zurückgezahlt werden müssen. Zuvor hatte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) gesagt, er fordere eine Rückzahlung der insgesamt 549 000 Euro. Auch die Rechtsaufsicht des Senats stuft den Vorgang dem Vernehmen nach intern wohl als illegitim ein. Wie berichtet, hatten die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Burkhard Bratzke, Uwe Kraffel und Angelika Prehn nach Ablauf ihrer Amtsperiode im Januar 2011 jeweils rund 183 000 Euro bekommen. Diese Summe soll gezahlt werden, wenn Funktionäre ihre Posten aufgeben und eine eigene Arztpraxis aufbauen müssen.

Die drei wurden jedoch durch das zuständige Gremium für weitere sechs Jahre wiedergewählt – das Geld behielten sie aber.

KV-Vorstandsmitglied und Augenarzt Uwe Kraffel sagte am Montag: „Wir werden dem Ergebnis des Senats nicht vorgreifen. Ich gehe aber davon aus, dass die Prämien rechtens waren und wir nichts zurückzuzahlen zu haben.“ Im Mai vergangenen Jahres hatte die 40-köpfige Vertretersammlung der Kassenärztlichen Vereinigung die Gelder an ihre Vorstandsmitglieder als erfolgsunabhängige Prämien abgesegnet. Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung soll am Donnerstag dieser Woche stattfinden. Der Gesundheitsexperte der Grünen im Abgeordnetenhaus, Heiko Thomas, forderte, dass dann Transparenz darüber geschaffen werden müsse, wie es zu der „unrechtmäßigen Zahlung“ kommen konnte.

Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Organisation öffentlichen Rechts, der alle niedergelassenen Ärzte angehören müssen, die gesetzlich Versicherte versorgen. Sie ist für Praxiszulassungen zuständig und verteilt die Krankenkassengelder als Honorare an rund 7000 Ärzte und 1600 Psychotherapeuten in Berlin. Die Vorstandsgehälter werden aus einer Pauschale bezahlt, die Kassenärzte an die KV abführen. Der Senat könnte mit einem Verpflichtungsbescheid eine Rückzahlung der strittigen Prämien erzwingen.Hannes Heine

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