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Erst shoppen, dann fahren. Einkaufsmeile Hauptbahnhof.

© Kai-Uwe Heinrich

Ladenöffnungszeiten: Großer Bahnhof für den Sonntagsverkauf

Bei ihrem Kampf für die Sonntagsöffnung haben die Händler im Hauptbahnhof jetzt unerwartet Unterstützung erhalten. Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, eine Sonderregelung zu treffen.

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Wenn nach der Sommerpause das neue Ladenöffnungsgesetz beschlossen wird, soll der Hauptbahnhof nach dem Willen der Bürgermeister dem Flughafen Tegel gleichgestellt werden. Dann dürften auch Kleidung, Schuhe und andere Artikel den ganzen Sonntag über verkauft werden. Jetzt liegt der Entwurf im Abgeordnetenhaus. Der Vorschlag stammt aus der Feder von Carsten Spallek (CDU), Wirtschaftsstadtrat von Mitte. Er könne sich sogar eine Mehrheit vorstellen, auch wenn die Linke erwartbar dagegen ist: „In der SPD gibt es zwei Gruppen, und die der Befürworter ist nicht klein.“ Mit den Stimmen von CDU und FDP sehe er durchaus Chancen. Von den Grünen ist keine Unterstützung zu erwarten. „Wir halten Einkaufscenter mit Gleisanschluss nicht für nötig“, sagt Fraktionschefin Ramona Pop. „Ich nehme auch nicht an, dass die Koalition sich an dieser Frage zerlegt.“

Modeunternehmer Toni Brentrup („Gerry Weber“), zugleich Sprecher der Werbegemeinschaft Hauptbahnhof, ist begeistert vom Votum der Bürgermeister. Er bleibe optimistisch: „Ich hoffe, dass Berlin auf seine Bürgermeister hört.“ Der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) hingegen steht einer Ausnahmeregelung allein für den Hauptbahnhof skeptisch gegenüber. „Es muss eine Gleichbehandlung für alle Ladenbetreiber in den großen Bahnhöfen wie Ostbahnhof, Südkreuz oder Friedrichstraße geben“, fordert HBB-Referent Klaus Fischer.

Das Abgeordnetenhaus beschließt nach der Sommerpause ein neues Ladenöffnungsgesetz für Berlin. Künftig gibt es stadtweit sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, deren Termine der Senat festlegt; einzelne Geschäfte dürfen außerdem an maximal vier weiteren Sonntagen öffnen, wenn ein Firmenjubiläum oder ein Straßenfest in der Nachbarschaft den Anlass für eine solche Sonderöffnung bietet.

Für die Adventssonntage sieht der Gesetzentwurf keine verbindliche Regelung vor. Wer als Händler seine vier Sonntage also übers Jahr verbraucht hat, kann im Advent nicht öffnen, es sei denn, der Senat legt dann einen der allgemein verkaufsoffenen Sonntage in den Advent.

„Das ist alles viel zu unübersichtlich für den Verbraucher“, kritisiert Handelsverbands-Experte Klaus Fischer: „Der Senat soll zwei seiner verkaufsoffenen Adventssonntage festlegen, das gesetzlich vorgeschriebene arbeitsfreie Wochenende dazwischen bestimmen – dann könnten sich Touristen und Berliner darauf einstellen.“

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die IHK ist mit dieser „unübersichtlichen Regelung“ insgesamt unzufrieden. „Der Gesetzentwurf ist strenger, als das Bundesverfassungsgericht ermöglicht“, sagt HBB-Vizegeschäftsführer Günter Päts. „Wir versuchen zusammen mit der IHK, Nachbesserungen zu erreichen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2009 die geltende Berliner Regelung für verfassungswidrig erklärt, da der Schutz der Sonntagsruhe verletzt sei, wenn im Advent an vier Sonntagen hintereinander verkauft werden dürfe. Das neue Gesetz will es den Händlern überlassen, kreative Lösungen für den Advent zu finden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat diesen Plan als schädlich für Berlin als „internationale Shopping-Metropole“ kritisiert.

Im Hauptbahnhof öffnen auch jetzt viele Geschäfte am verkaufsstarken Sonntag – obwohl es nicht erlaubt ist. Verkauft wird im Tamaris-Schuhgeschäft, bei Gerry Weber und L’Occitane, und zwar nicht nur Reisebedarf. „Das Ordnungsamt war schon länger nicht mehr da“, sagt Gerlinde Thom, Tamaris-Filialleiterin. „Wir tolerieren die Sonntagsöffnung nicht, denn die Rechtslage ist eindeutig“, sagt Mittes Wirtschaftsstadtrat Spallek. Er habe aber nur zwei Außendienstler für die Gewerbeaufsicht, einen Angestellten und einen Beamten; in der Urlaubszeit sogar zeitweise nur einen. Spallek verweist darauf, dass auch die Gewerbeabteilung des Landeskriminalamts und das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) zu Kontrollen befugt seien.

Termine im Herbst

Der nächste stadtweite reguläre verkaufsoffene Sonntag ist am 5. September von 13 bis 20 Uhr – da findet die Funkausstellung statt. Zudem gestattet der Senat die Öffnung am 7. November, an jenem Wochenende finden unter anderem die Märchentage, das Jazzfest und das Militärmusikfestival statt. Die beiden ersten Tage des Jahres waren der 24. Januar und 21. März.

INFOS ZUM SONNTAGSVERKAUF

Alle aktuellen Infos zu den Öffnungszeiten an Sonntagen und den teilnehmenden Geschäften findet man beim Handelsverband Berlin-Brandenburg unter www.hbb-ev.de.

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