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Berlin: Ladenschluss gilt auch für Scientology

Vereinigung darf sonntags nicht für Kurse kassieren

Die Kommunalpolitiker in der City-West haben die neue Scientology-Zentrale in der Otto-Suhr-Allee einhellig als „nicht willkommen“ kritisiert und gefordert, die Werbeaktionen der Sekte einzudämmen. Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) sagte in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf am Mittwochabend allerdings, dass dies rechtlich zurzeit unmöglich scheine. Er hoffe, dass die Ausführungsvorschriften des Straßennutzungsgesetzes geändert werden könnten. Früher hätte der Bezirk beispielsweise Informationsstände untersagen können, doch seien die Vorschriften inzwischen grundsätzlich gelockert worden.

Schulte kündigte verschiedene Maßnahmen an, um die Bürger und insbesondere Schüler vor Scientology zu warnen. Unter anderem seien Informationsveranstaltungen in den vier nahe gelegenen Schulen geplant. Darüber hinaus bereite die Volkshochschule eine Veranstaltung vor; auch die bezirkliche Stadtbibliothek habe Material über die Sekte bestellt.

Das Wirtschaftsamt stufe Scientology als Unternehmen und nicht als Kirche ein, sagte Schulte: „Nach unserer Auffassung handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten.“ Deshalb dürfe es beispielsweise keine Sonntagsöffnung der Scientology- Zentrale geben, wenn dort Kurse angeboten würden und Informationsmaterial verkauft werde. Auch auf den Arbeitnehmerschutz wolle das Amt genau achten.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Jürgen Dittberner wies darauf hin, dass der Hamburger Bezirk Mitte es der dortigen Scientology-Niederlassung untersagt habe, Passanten anzusprechen und anzuhalten. Es solle daher geprüft werden, inwieweit diese Regelung auf Berlin übertragbar ist. Stadtrat Schulte sagte dazu, in Berlin gelte momentan eine andere Gesetzeslage als in der Hansestadt.

Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte dazu gestern mit, dass die Behörde keine Handhabe gegen die Werbeaktivitäten sehe, weil sich Scientology auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Religionsfreiheit berufe. CD

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