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Berlin: Ladenschlussgesetz: Berlin hält an Initiative für längere Öffnungszeiten fest - Bezirke wollen Ausnahmeregelung stärker nutzen

Der Senat rechnet weiterhin mit einem Erfolg seiner Bundesratsinitiative für längere Ladenöffnungszeiten, obwohl Bundeskanzler Schröder diese ablehnt. Am 14.

Der Senat rechnet weiterhin mit einem Erfolg seiner Bundesratsinitiative für längere Ladenöffnungszeiten, obwohl Bundeskanzler Schröder diese ablehnt. Am 14. September werden die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales beraten. Daraufhin soll die Länderkammer am 29. September oder bei ihrer übernächsten Sitzung am 20. Oktober entscheiden, ob die Läden werktags bis 22 Uhr und sonnabends bis 20 Uhr verkaufen dürfen. Scheitert der Vorstoß, werden Ausnahmen für einzelne Läden an Bedeutung gewinnen. Für diese sind künftig die Bezirke zuständig.

Der Senat sehe "akuten Handlungsbedarf" beim Ladenschluss, betonte Sprecher Michael-Andreas Butz. Man "bedauere", dass Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Liberalisierung der Verkaufszeiten zögere. Der Stadtentwicklungssenator Peter Strieder betonte, der abendliche Einkauf sei in den meisten europäischen Metropolen "heute schon selbstverständlich". Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner meinte, Schröder habe sich "den politischen Schneid abkaufen lassen".

"Wir rechnen nach wie vor damit, dass der Bundesrat zustimmt", ergänzte Branoners Sprecher Wolfgang Hummel. Allerdings sei die Initiative "schwerer geworden durch die Einflussnahme des Bundeskanzlers". Wie viele Länder mit Berlin votieren werden, sei noch nicht genau abzusehen. Ein Indiz für die anzunehmende Mehrheit sei aber die Konferenz der Wirtschafts-Staatssekretäre, bei der sich nur die Vertreter von Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt der Stimme enthalten hätten.

Ein anderes Problem sei der Bundestag, der nach dem Bundesrat zustimmen müsse. Im Falle einer Ablehnung muss sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat mit dem Thema befassen. Ein Berliner Alleingang beim Ladenschluss ist unmöglich, weil die Zeiten in einem Bundesgesetz verankert sind. Die Wirtschaftsbehörde rechnet nicht mehr damit, dass die Läden schon vor Weihnachten länger öffnen können.

Berliner Geschäfte, denen die gegenwärtigen Öffnungszeiten nicht ausreichen, nutzen oft die Ausnahmeregelungen des Senats. Jährlich gibt es vier verkaufsoffene Sonntage und sechs "lange Sonnabende", an denen alle Läden bis 20 Uhr öffnen dürfen. Am kommenden Wochenende ermöglicht der Berlin-Marathon den Sonntagsverkauf von 13 bis 18 Uhr. Der Einzelhandelsverband schätzt, dass sich mindestens 1000 Geschäfte beteiligen werden.

Darüber hinaus können einzelne Händler anlässlich eines Straßenfestes eine Ausnahmeerlaubnis für den Sonntagsverkauf oder längere Öffnungszeiten. Dafür sind vom kommenden Jahr an die Bezirke verantwortlich, das Landesamt für Arbeitsschutz gibt die Zuständigkeit im Rahmen der Verwaltungsreform ab. Die Gewerkschaft HBV und der Einzelhandelsverband befürchten "chaotische Zustände". Nach Ansicht der Wirtschaftsstadträtin von Prenzlauer Berg, Ines Saager (CDU), hängt vieles vom Erfolg der Bundesratsinitiative ab: "Wenn die wöchentlichen Zeiten gelockert werden, stehen die Sonderöffnungszeiten mehr im Hintergrund." Ansonsten sei es durchaus möglich, dass einige Bezirke deutlich mehr Ausnahmen genehmigen als andere. Die Stadträtin freut sich darauf, bei Straßenfesten bald "individuelle Lösungen" finden zu können.

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