Länderfinanzausgleich : Berlin braucht Bayern

22.07.2012 08:27 Uhrvon
Gut gebrüllt, Löwe. Wenn schon nicht den Zapfhahn, so will Bayern den Berlinern doch den Geldhahn zudrehen. Foto: Johannes Eisele/ddp
Gut gebrüllt, Löwe. Wenn schon nicht den Zapfhahn, so will Bayern den Berlinern doch den Geldhahn zudrehen. - Foto: Johannes Eisele/ddp

Ohne Gelder aus dem Länderfinanzausgleich ginge nichts mehr in Berlin. Doch nun klagt Bayern gegen die Transferzahlungen. Und dann ist da noch der Tropf des Bundes.

Wenn Bayern nicht mehr zahlt, kann Berlin den Laden dichtmachen. Auf diesen einfachen Nenner lässt sich der Streit um den Länderfinanzausgleich bringen, der in eine Klage des Freistaats vor dem Bundesverfassungsgericht und bis 2020 in eine Reform des bundesstaatlichen Finanzsystems münden wird. Letztes Jahr erhielt das Land Berlin 3,04 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich und ist damit das mit Abstand größte Nehmerland. Bayern zahlte als weitaus größtes Geberland 3,7 Milliarden Euro in das System ein.

Dabei handelt es sich nicht um Almosen für eine verschwenderische Metropole.

Der föderale Finanzausgleich, von dem Berlin stark profitiert, dient der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“. So steht es im Grundgesetz. Um das zu erreichen, muss die „unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“ werden. Das Wohlstandsgefälle in Deutschland soll nicht so groß werden, dass die soziale, ökonomische und politische Einheit des Staates gefährdet wäre.

Übrigens war auch Bayern bis 1987 ein wirtschaftlich rückständiges Nehmerland. Heute strotzt es vor Kraft. Die Finanzkraft Bayerns, gemessen am Steueraufkommen je Einwohner, beträgt 128 Prozent des Bundesdurchschnitts. Die Finanzkraft Berlins liegt nur bei 85,5 Prozent. Die Jahrzehnte der Teilung haben dazu maßgeblich beigetragen. Erst 1995 wurde Berlin gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern in den föderalen Finanzausgleich integriert.

Das mehrstufige System funktioniert so: Zunächst wird das gesamte Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, anschließend führt eine gesonderte Verteilung der Umsatzsteuer zu einem ersten, behutsamen finanziellen Ausgleich. Danach nivelliert der Länderfinanzausgleich die unterschiedliche Finanzkraft der wohlhabenden und wirtschaftlich schwachen Länder. Die besonders leistungsschwachen Länder kommen zusätzlich in den Genuss von Ergänzungszuweisungen des Bundes.

So wurde 2011 die eigentliche Finanzkraft Berlins von 85,5 Prozent des Bundesdurchnitts durch den Finanzausgleich auf 90,7 Prozent und durch die allgemeine Bundesergänzungszuweisung auf 97,5 Prozent angehoben. Die Finanzkraft Bayerns verringerte sich in diesem Prozess von 127,9 auf 105,2 Prozent. Die Unterschiede werden also nicht vollständig glattgehobelt. Im Ergebnis leisteten Bayern, Hessen und Baden-Württemberg 7,3 Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen. Hamburg trug 2011 als viertes Geberland einen symbolischen Beitrag von 62 Millionen Euro bei. Die übrigen zwölf Länder sind Zahlungsempfänger, mit dem einsamen Spitzenreiter Berlin.

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