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Berlin: Lästige Bettelei

Der Klassiker: „Haste mal ’nen Euro?“ ist erlaubt.

Der Klassiker: „Haste mal ’nen Euro?“ ist erlaubt. Wer aber zudringlich wird, neben dem Angebettelten herläuft oder gar Kinder vorschickt, der verlässt den legalen Bereich. Ist er auch noch Ausländer und hat keine Arbeitserlaubnis, so ist er noch schlechter dran. Das kann nach Ausländergesetz, Jugendschutzgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz und im Falle der Nötigung auch nach Strafgesetzbuch verboten sein.

Kosten: Je nachdem. Den Sinti und Roma am Ku’damm hat die Polizei im vergangenen Sommer einen Teil des erbettelten Geldes abgenommen. Es können Bußgelder bis zu 1000 Euro fällig werden.

ErwischFaktor: Bei organisierten Banden größer, weil die Allgemeinheit sich belästigt fühlt und die Polizei einschreitet. Otto Normalbettler kann nicht belangt werden. fk

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