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Berlin: Land bietet für Bankenfonds zwei Milliarden Euro Heute will das Abgeordnetenhaus dem Senatsangebot zustimmen

Die Anleger sollen 56 bis 80 Prozent ihres Geldes wiederbekommen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat kann jetzt die größte Rückholaktion in der Berliner Nachkriegsgeschichte starten. Etwa zwei Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt stehen zur Verfügung, um enttäuschte Zeichner von 15 geschlossenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft abzufinden. Das Abgeordnetenhaus will heute dem Rückkauf der Fondsanteile durch das Land Berlin zustimmen. SPD, Linkspartei und CDU einigten sich gestern im Hauptausschuss des Parlaments auf eine entsprechende Beschlussempfehlung. Die FDP enthielt sich, die Grünen stimmten dagegen.

In einem vierwöchigen Verhandlungsmarathon hinter den geschlossenen Türen des Vermögensausschusses kam dieses Votum zustande. Etwa 40 000 Anleger müssen sich nun überlegen, ob sie das Angebot des Senats annehmen. Je nach Fonds sollen sie 56 bis 80 Prozent der von ihnen gezeichneten Summe zurückerhalten. In einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und an das Abgeordnetenhaus signalisierten die Verwaltungsräte der Fonds kürzlich die Bereitschaft zu einer gütlichen Lösung. Gleichzeitig fordern die organisierten Anleger jetzt Nachverhandlungen und erinnern an ihr eigenes Abfindungsmodell. Es enthält höhere Abfindungsquoten, bezieht mehr als 15 Fonds ein und würde etwa 2,2 Milliarden Euro kosten. Das ist dem Senat und dem Parlament zu viel. Deshalb bereiten die Anwälte der Anleger neue Klagen vor.

Auch der Hauptausschuss knüpfte gestern seine Zustimmung an bestimmte Auflagen. So bekommt der Senat keine Ermächtigung, für die Rückkaufaktion schon 2006 bis zu zwei Milliarden Euro Kredite aufzunehmen. Das Geld soll erst im Haushalt 2008 eingeplant werden. Außerdem dürfen nur jene Fondszeichner ihre Anteile vorzeitig verkaufen, die ein „Andienungsrecht“ haben. Dieses Recht erlaubt es ihnen, die gezeichneten Fondsanteile nach 25 Jahren – wenn die Mietgarantien für die Fondsimmobilien erlöschen – zu einem garantierten Preis abzugeben. Angeblich soll es aber nur 78 Anleger geben, die auf ihr Andienungsrecht komplett verzichtet haben. Weitere 8000 Anleger, die es auf 30 Jahre ausgedehnt haben, dürfen aber verkaufen.

Für die Grünen ist das der „Casus belli“, sagte ihr Haushaltsexperte Jochen Esser. Denn gerade die Anleger ohne Andienungsrecht nach 25 Jahren würden mit dem Rückkauf ihrer Anteile „von der düsteren Aussicht befreit, nach dem Wegfall der Garantien zu den Verlusten der Fonds herangezogen zu werden“. Stattdessen stehe das Land dann mit dem Schaden alleine da. Diese Einschätzung teilen die anderen Fraktionen nicht. Auch die FDP-Haushälterin Sibylle Meister, deren Fraktion sich enthält, sieht im Rückkaufgeschäft „finanzielle Vorteile für Berlin“. Damit die Abfindung nicht versteuert werden muss, erhalten die Zeichner das Geld vorerst auf Darlehensbasis. Die FDP drückte durch, dass die Abfindungsverträge erst dann abgeschlossen werden, wenn die Bund-Länderkommission der Einkommensteuerreferenten die steuerrechtliche Undenklichkeit der Darlehen bestätigt. Bis Ende März 2006 muss der Senat dem Parlament einen Bericht „über das Volumen der erworbenen Anteile und die Zahl der betroffenen Fondszeichner vorlegen“.

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