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Landesbank klagt: Tempodrom-Bürgschaft vor Gericht

Die Finanzaffäre um das Veranstaltungszentrum Tempodrom hat ein letztes gerichtliches Nachspiel: Die Landesbank Berlin will 10,2 Millionen Euro vom Senat.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Landesbank Berlin (LBB), die seit 2007 dem Sparkassen- und Giroverband gehört, will den Senat mit einer Klage zwingen, 10,2 Millionen Euro aus einer Landesbürgschaft zu zahlen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum weigert sich nämlich, das Geld freiwillig herauszurücken und will den Konflikt juristisch klären lassen. Dafür gibt es durchaus gute Gründe.

Im September 2000 hatte die LBB, damals noch in öffentlicher Hand, für den Bau des neuen Tempodrom in Kreuzberg einen Kredit von 12,8 Millionen Euro gewährt. Das Land Berlin bürgte für 80 Prozent des Darlehens, und zwar auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers. In den folgenden Jahren beschäftigte der Bau des zeltförmigen Gebäudes die Öffentlichkeit, den Senat, das Abgeordnetenhaus, die Ermittlungsbehörden und Gerichte, weil die Kosten für das ambitionierte Kulturprojekt völlig aus den Fugen gerieten. Sie verdoppelten sich während der Bauzeit auf 31,6 Millionen Euro.

Ursprünglich war eine private Finanzierung des markanten Gebäudes geplant. Es sollte das alte Tempodrom, einen provisorischen Zeltbau im Tiergarten, ersetzen. Aber dann wurde es, mit kräftiger politischer Unterstützung, ein öffentlich finanziertes Projekt. Im Zuge der Tempodromaffäre musste der frühere Bausenator und SPD-Landeschef Peter Strieder seinen Hut nehmen. Im Februar 2006 kam ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu folgendem Ergebnis: „Der eigentliche Sündenfall bestand in der Gewährung eines Kredits der LBB, dessen Zins- und Tilgungslasten das Tempodrom im April 2004 in die Insolvenz zwangen“. Bei der Prüfung und späteren Kontrolle des „unrealistisch hohen Kredits“ und der Landesbürgschaft seien „gravierende Mängel“ aufgetreten, stellte der Ausschuss fest. Auch die Landesbank sei ihrer Verpflichtung, den Baufortschritt zu überwachen und Erhöhungen der Baukosten dem Senat mitzuteilen, nicht nachgekommen. In dieser Einschätzung waren sich damals alle fünf Parlamentsfraktionen einig.

Wegen des Fehlverhaltens der LBB sei die Bürgschaft hinfällig, im Zweifel müsse der Senat vor Gericht gehen, hatte der damalige Haushälter der Linksfraktion, Carl Wechselberg, schon 2004 gefordert. Ein Jahr später beantragten die Grünen im Abgeordnetenhaus, die Zahlungsverpflichtung des Landes juristisch klären zu lassen. Trotzdem zahlte der damalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) Anfang 2006 knapp sieben Millionen Euro aus der Landesbürgschaft für die LBB auf ein Sicherungskonto ein. Regierung und Opposition protestierten heftig. Zumal ein Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields dem Senat zumindest eine Fifty- fifty-Chance zubilligte, ein Gerichtsverfahren gegen die LBB zu gewinnen. Das von Sarrazin ausgezahlte Bürgschaftsgeld floss zurück in den Landeshaushalt.

Jetzt muss sich das Landgericht Berlin mit dem Fall beschäftigen. Ob es 2011 zu einer Entscheidung kommt, ist zweifelhaft. Vielleicht einigen sich beide Seiten auch auf einen Vergleich.

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