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Senator Nußbaum will die Finanzplanung für Berlin bis 2019 beschließen.

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Landeshaushalt: Berlin plant mit Überschüssen – und will investieren

Ab 2016 soll die Hälfte von Berlins überschüssigen Einnahmen in Investitionen für die wachsende Stadt gesteckt werden. Gleichzeitig muss der Senat trotzdem auf seine Ausgaben achten.

Der Senat will am Dienstag die Finanzplanung für Berlin bis 2019 beschließen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) rechnet dem Vernehmen nach damit, dass der Landeshaushalt bis dahin jährlich Überschüsse in dreistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet. Bisher wurden die überschüssigen Einnahmen komplett in die Tilgung der öffentlichen Schulden gesteckt. Die neue Finanzplanung sieht erstmals vor, dass ab 2016 die Hälfte der Überschüsse in Investitionen für die wachsende Stadt gesteckt wird. Die andere Hälfte dient nach wie vor dazu, Berlins Schulden von fast 62 Milliarden Euro wenigstens ein bisschen zu reduzieren.

Der Senator reagiert damit auf eine Vorgabe der Koalitionsfraktionen zur Bildung eines „Sondervermögens Infrastruktur“. Das Geld soll in den Bau oder die Sanierung von Kitas, Schulen und Hochschulen, Studentenwohnheimen, Sportanlagen, Bädern, Straßen und Brücken fließen. In der Stadt gibt es einen Investitionsstau von mehr als zehn Milliarden Euro, der jedes Jahr größer wird. Das liegt aber nicht nur an fehlenden Investitionsmitteln, sondern auch daran, dass ein Teil des Geldes regelmäßig nicht abgerufen wird, weil sich Baumaßnahmen verzögern oder kein Planungsrecht besteht.

Die Einnahmen Berlins aus Steuern und Finanzausgleich werden 2019 wohl zum ersten Mal mehr als 20 Milliarden Euro betragen – vorausgesetzt, es gibt bis dahin keine Konjunkturkrise. Gleichzeitig muss der Senat aufpassen, dass die Ausgaben, vor allem für Personal und soziale Zwecke, nicht zu stark zunehmen. Ab 2020 gilt bundesweit die Schuldenbremse, dann dürfen Länder keine neuen Schulden mehr machen. Berlin muss dies noch rechtzeitig in einem Landesgesetz verankern. 2020 tritt auch ein neu geregelter Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern in Kraft. Derzeit wird über die Reform verhandelt. (za)

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