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Abstimmung am 13. Februar: Senat präzisiert Ablehnung des Wasser-Volksentscheids

Der Senat hat sich auf eine Formulierung geeinigt, mit der er den Wählern seine Ablehnung des Wasser-Volksentscheids begründen will. Dessen Initiatoren wollen eine vollständige Rekommunalisierung der teilprivatisierten Wasserbetriebe.

Bei der Abstimmung am 13. Februar sollen die Berliner über einen Gesetzesentwurf der Initiative „Berliner Wassertisch“ entscheiden. Die Initiative will, dass geheim gehaltene Verträge zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen auch rückwirkend unwirksam werden können. Der Senat hält ein solches Gesetz für verfassungswidrig. Ansonsten verweist er darauf, dass die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bereits veröffentlicht worden seien, so dass sich die wesentliche Forderung des Wassertischs bereits erledigt habe.

Die Initiative hält trotz der juristischen Einwände an ihrem Vorhaben fest, weil sie die privaten BWB-Gesellschafter RWE und Veolia zu einer Klage provozieren will. In deren Folge könnten, so die Hoffnung des Wassertischs, weitere bisher geheim gehaltene Details der Teilprivatisierung und der hohen Berliner Wasserpreise ans Licht kommen.

Das eigentliche Ziel der Initiative ist die vollständige Rekommunalisierung der zu 49,9 Prozent privaten Wasserbetriebe. Die strebt auch der rot-rote Senat an. Allerdings schließt zumindest Veolia den Verkauf seiner Anteile aus. Der Vertrag läuft bis 2028.

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