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Abgeordnetenhaus: Auch ohne Volksbegehren: 50 Millionen für bessere Kitas

Die Koalition will nach dem Entscheid des Landesverfassungsgerichts die Betreuungsqualität in Kitas stufenweise steigern. Landeselternausschuss und Opposition ist das aber deutlich zu wenig.

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Das vom Landesverfassungsgerichtshof am Dienstag für zulässig erklärte Kita-Volksbegehren dürfte heute auch im Abgeordnetenhaus für Diskussionen sorgen: Die Fraktionen von SPD und der Linken wollen einen „Stufenplan“ in den Bildungsausschuss einbringen – der die Qualität in den Kindertagesstätten verbessern soll. Konkret sieht der Plan vor, dass die Kitas fünf Prozent mehr pädagogisches Personal erhalten sollen – und die Leitungskraft schon ab einer Kinderzahl von 100 freigestellt wird, und nicht erst ab 160.

Rund 50 Millionen Euro soll der Plan kosten, der im Rahmen einer anderen Rechtsvorschrift realisiert werden soll: Dem von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf zur Beitragsfreiheit für alle Kita-Kinder. Dieser liegt zurzeit beim Rat der Bürgermeister. Der Bildungssenator hatte nach dem Urteil zum Volksbegehren angekündigt, auf keinen Fall von der Beitragsfreiheit für Kitas abzurücken, die unter Experten umstritten ist.

Dem Vorsitzenden des Landeselternausschusses Kita (LEAK), der das Volksbegehren initiiert hat, gehen die Personalforderungen des Stufenplans aber nicht weit genug: „Wir wollen mehr Erzieher“, sagt Burkhard Entrup. Das Volksbegehren fordert Teilzeitplätze für alle Dreijährigen, wöchentlich fünf Stunden bezahlte Vor- und Nachbereitungszeit für die Erzieher, einen verbesserten Leitungsschlüssel, mindestens drei Tage pro Jahr für Fort- und Weiterbildung sowie rund zehn Prozent mehr Personal. Entrup und seine Mitinitiatoren werden sich die Debatte im parlamentarischen Jugendausschuss anhören – und sind „gerne gesprächsbereit“. Bislang haben sie von Senatsseite allerdings noch nichts gehört.

Thema im Ausschuss ist morgen auch ein Antrag der Grünen zu mehr Kita-Qualität, der sich eng an das geplante Volksbegehren anlehnt. „Der Stufenplan der Koalition geht uns nicht weit genug“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ramona Pop. Dass der Landesverfassungsgerichtshof das Kita-Volksbegehren zugelassen hat, ist für die Grünen eine Bestätigung. Die Partei hatte ihre Kita-Gesetzesinitiative bereits im März vorgelegt. „Wir haben das Volksbegehren auch dann noch unterstützt, als es vom Senat gestoppt wurde“, sagt die jugendpolitische Sprecherin Elfi Jantzen.

Das Abgeordnetenhaus hat nach dem Urteil vom Dienstag nun vier Monate Zeit, auf die Forderungen des Kita-Volksbegehrens zu reagieren. Falls diese vom Senat abgelehnt werden, kann der LEAK die zweite Stufe des Plebiszits beschreiten. Dann muss er mindestens 171 000 Stimmen sammeln – und es könnte im Jahr 2010 einen Volksentscheid zur Verbesserung der Kitabetreuung in Berlin geben.

Michael Efler, der im Landesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie“ sitzt, hält es für wahrscheinlich, dass sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die Zahl der Volksbegehren in Berlin erhöhen wird. „Die eine oder andere Initiative wird sich jetzt aus der Deckung wagen.“ Konkrete Beispiele konnte er aber noch nicht nennen. Dafür sei es noch zu früh. Allerdings hält Efler die Gefahr für gering, dass künftig jede Initiative, „die mit Gesetzesvorhaben viel Geld ausgeben will“, die notwendige Mehrheit für eine erfolgreiche Volksabstimmung erhalte. „Da ist kein Durchmarsch zu erwarten.“

Efler geht auch nicht davon aus, dass die rot-rote Koalition in Panik gerät und jetzt die Landesverfassung und das Berliner Abstimmungsgesetz revidieren will. Das sieht der Rechtspolitiker und Linken-Landeschef Klaus Lederer ganz ähnlich. „Die Berliner wissen doch um die schwierige Haushaltslage Berlins und sind nicht so blöd, auf jede klientelpolitische Forderung hereinzufallen.“ Auch der SPD-Rechtsexperte Fritz Felgentreu sagt: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass in Zukunft mehr finanzpolitisch relevante Fragen zur Abstimmung stehen, das muss aber nicht negativ sein.“

Einig sind sich jedoch alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus, dass Volksabstimmungen auch künftig vorher darauf überprüft werden sollen, ob sie gegen höheres Recht oder Verfassungsrecht verstoßen. Das Berliner Verfassungsgericht hatte dies verneint. Felgentreu nennt dies „absurd und lebensfremd“. Demnach wäre auch ein Volksbegehren zur Todesstrafe zulässig.

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