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Aktionsplan: Bezirke wollen Heizpilze verbieten - und Außendeko

Sechs der zwölf Berliner Bezirke wollen ab Januar nicht nur Heizpilze vor Gaststätten verbieten. In sogenannten Schankvorgärten auf öffentlichem Straßenland dürfen künftig auch keine Blumenkübel ab 60 Zentimeter Durchmesser, überdimensionierte Schirme und Speisekartenaufsteller aufgestellt werden.

Weiterhin betroffen sind auch Dekorationen wie Plastik-Eistüten, Fässer, Wagenräder, Jägerzäune und Statuen. Außerdem sollen die Ordnungsämter dagegen vorgehen, dass Wirte die Freiflächen im Winter als Lager für Stühle und Tische missbrauchen.

Der federführende Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) aus Charlottenburg-Wilmersdorf hatte alle Bezirke um Stellungnahmen gebeten. Bereits im Herbst hatte er sich mit Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg auf strengere Regeln geeinigt (wir berichteten). Nun schließt sich Treptow-Köpenick an. In Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg sehen die Bezirksämter dagegen keinen Veränderungsbedarf, da es viel weniger Lokale als in der Innenstadt gebe. Spandau will „eine landesrechtliche Regelung abwarten“, Steglitz-Zehlendorf lehnt speziell das Verbot der Gasheizstrahler ab. Auch Neukölln und Reinickendorf ziehen nicht mit.

Laut Schulte werden die Schankvorgärten oft „alles andere als stadtbildverträglich und ökologisch sinnvoll genutzt“. Mit Heizpilzen versuchten Wirte, „aus trüben Dezemberabenden mediterrane Erlebniswelten zu schaffen“. Werbe- und Dekomaterial führe zu „erheblichen Beeinträchtungen“ auf Gehwegen. Jetzt soll eine „Passierbreite für Fußgänger“ von mindestens 1,50 Meter vorgeschrieben werden.

Eine „Regelungswut“ kritisierte die FDP in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Berlins Hotel- und Gastättenverband will sich beim „Runden Tisch Tourismus“ des Regierenden Bürgermeisters beschweren. Vizepräsident Klaus-Dieter Richter hält die „Vielfalt von Dekorationen“ für eine Touristenattraktion und bemängelt, dass „die Stadt nicht mit einer Stimme spricht“. Über mögliche Klagen gegen das Heizpilzverbot „werden wir mit den Kollegen sprechen“. Nicht betroffen sind übrigens Schankvorgärten auf Privatgelände.

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