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Rauchverbot in Bayern als Vorbild für Berlin.

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Aktivisten planen Volksinitiative: Bayern als Vorbild für Berliner Rauchverbot

Das Bündnis „Forum Rauchfrei“ will noch in diesem Jahr eine Volksinitiative starten, um das Rauchverbot in Gaststätten zu verschärfen. Dafür erhalten die Berliner Aktivisten Unterstützung aus Bayern.

„Wir wollen ähnliche Regelungen wie in Bayern“, sagte Johannes Spatz, Sprecher des Forums. „Es soll einen absoluten Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie ohne Ausnahmen geben.“

Dafür erhalten die Berliner Aktivisten Unterstützung aus Bayern. Sebastian Frankenberger, Initiator des erfolgreichen bayerischen Volksbegehrens, das im Juli den strengsten Nichtraucherschutz bundesweit durchsetzte, steht mit Rat und Tat zur Seite: „Frankenberger unterstützt und berät uns ehrenamtlich zu seinen Erfahrungen aus Bayern“, sagte Spatz. Seit März habe man in drei Workshops über Strategien gesprochen. Die Zusammenarbeit beziehe sich auf strategische und kampagnentechnische Aspekte. „Frankenberger wird nicht selbst in Erscheinung treten“, sagte Spatz.

Immer wieder kritisieren die Nichtraucherschützer die Berliner Ausnahmeregelungen und deren laxe Umsetzung. Danach ist das Rauchen nur in abgetrennten Nebenräumen und in sogenannten Rauchergaststätten erlaubt, die keine zubereiteten Speisen anbieten dürfen und zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. Doch in der Realität funktioniere das nicht, kritisiert Spatz. Selbst die Ordnungsämter griffen bei Anzeigen von Verstößen nur unzureichend ein. „Vielerorts wird das bestehende Gesetz vollkommen missachtet“, so Spatz.

Für eine Volksinitiative in Berlin sieht Frankenberger gute Chancen. Er berät ähnliche Bündnisse auch in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In Berlin seien die Vorbereitungen weit fortgeschritten, sagt der Volksabstimmungsprofi. Für eine erfolgreiche Volksinitiative müssten die 60 Mitglieder der Berliner Nichtraucherinitiative innerhalb von sechs Monaten 20 000 Unterschriften sammeln, damit das Thema erneut im Parlament behandelt wird. Im Gegensatz zum Volksbegehren oder einem Volksentscheid können Gesetzesänderungen nicht direkt erwirkt werden. Daniela Englert

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