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Arbeitskampf: Gericht untersagt Warnstreik in Kliniken

Der Warnstreik von Beschäftigten der Schlossparkklinik Charlottenburg und der Parkklinik Weißensee wurde heute vorläufig untersagt. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert einen "massiven Eingriff in die Tarifautonomie" durch das Berliner Arbeitsgericht.

Das Gericht bezweifelt nach Angaben der Gewerkschaft Verdi die Verhältnismäßigkeit der Arbeitsniederlegung. "Wir protestieren gegen diesen massiven Eingriff in die Tarifautonomie", sagte die stellvertretende Verdi-Landesbezirksleiterin Astrid Westhoff. Sobald die ausführliche Begründung vorliege, würden "weitere Schritte" unternommen.

Der Grund für den Aufruf zum Warnstreik sei "die beharrliche Weigerung der Geschäftsführer der beiden Kliniken", Tarifverhandlungen mit ver.di aufzunehmen. Die Dienstleistungsgewerkschaft fordert für die rund 1000 Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Gehälter. Sie hätten seit acht Jahren keine Lohnerhöhung erhalten. Zu weiteren Forderungen gehören gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten, ein Tarifvertrag über eine Altersvorsorge und ein 13. Monatsgehalt. Bisher erkennt die Geschäftsführung Verdi nicht als Gesprächspartner an. 2006 war ein Tarifvertrag mit der Gewerkschaft DHV und dem Marburger Bund geschlossen worden.

Die Beschäftigten waren zu einem fünfstündigen Warnstreik aufgerufen. Mit der Aktion wollten sie von 6 und 11 Uhr ihre Forderungen bekräftigen. Zuvor hatte es bereits zwei "aktive Mittagspausen" gegeben, um die Krankenhausgeschäftsführung zu Tarifverhandlungen zu bewegen. (mit ddp)

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