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Asylpolitik: Schwangere Flüchtlingsfrauen dürfen länger bleiben

Frauen, denen die Abschiebung droht, dürfen länger in Berlin bleiben - wenn sie schwanger sind. Bislang galten die allgemeinen Mutterschutzfristen, doch der Zeitraum wird nun erweitert.

Vor der Abschiebung stehende schwangere Frauen sollen in Berlin künftig besser geschützt werden. Die Ausländerbehörde sei in einem Schreiben Anfang August angewiesen worden, Schwangere künftig je drei Monate vor und nach der Entbindung zu dulden. Dies teilte die Senatsinnenverwaltung am Dienstag mit. Die Abschiebung werde für diesen Zeitraum ausgesetzt. Bislang galten die allgemeinen Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Innenstaatssekretär Ulrich Freise (SPD) sagte, mit der neuen Regelung wolle Berlin der besonderen Situation illegal hier lebender Schwangerer besser gerecht werden. Die neuen Fristen gelten jedoch nur für die schwangeren Frauen. Familienangehörige bleiben ausgeschlossen. (eb/ddp)

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