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Auswahlverfahren: Koalition streitet wegen Suche nach Bankchef

Bei der Suche nach einem neuen Chef für die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) bahnt sich ein Koalitionsstreit an. Werden weiblichen Bewerbern nicht die gleichen Chancen eingeräumt?

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Stroedter, warf dem Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) vor, ein juristisch korrektes Auswahlverfahren, das weiblichen Kandidaten gleiche Chancen einräumt, zu blockieren.

Die Zeit dränge, sagte Stroedter. Der Vertrag des IBB-Vorstandschefs Dieter Puchta laufe Ende August aus. Zudem verwies der Sozialdemokrat auf einen Beschluss des SPD-Landesparteitags vom 17. Mai, nach dem „neu zu besetzende Positionen in Vorständen und Geschäftsführungen landeseigener Unternehmen“ öffentlich ausgeschrieben und in den Bewerbungsverfahren „Frauen gezielt angesprochen“ werden sollen. Gegebenenfalls könne ein Personalberatungsunternehmen hinzugezogen werden. Der SPD-Fraktionsvorstand hat diese Position voll übernommen. Aber seit Wochen können sich SPD und Linke nicht auf einen gemeinsamen Antrag für das Abgeordnetenhaus einigen, um die Besetzung öffentlicher Leitungsfunktionen abschließend zu regeln.

Wirtschaftssenator Wolf fühlt sich dafür nicht verantwortlich. „Der Vorwurf, ich blockiere, ist völliger Quatsch“, sagte er am Mittwoch dem Tagesspiegel. Die Suche nach einem neuen IBB-Chef sei in zwei überregionalen Zeitungen öffentlich bekannt gemacht worden. Außerdem sei, wie üblich, ein Personalberatungsunternehmen eingeschaltet worden. Männer und Frauen hätten gleichermaßen ihr Interesse angemeldet. Weitere weibliche Bewerber seien gesondert hinzugeladen worden. „Ich habe ein extrem hohes Interesse, den vakanten Leitungsposten bei unserer landeseigenen Förderbank so schnell wie möglich zu besetzen“, versicherte Senator Wolf. Doch halte er nichts davon, die Vorstände von Landesunternehmen „durch klassische öffentliche Ausschreibungen“ zu besetzen, wie sie für den öffentlichen Dienst vorgeschrieben seien. Bei einer so „hochsensiblen und zeitkritischen“ Angelegenheit sei dieses komplizierte, in der Regel langwierige Verfahren nicht zielführend.

Der Vorschlag des Wirtschaftssenators: Bewerber(innen) für Leitungsposten öffentlicher Unternehmen sollten weiterhin von Personalberatungsunternehmen, aber gleichzeitig über „Ausschreibungen im Sinne öffentlicher Bekanntmachungen“, sprich Zeitungsanzeigen, gesucht werden. „Dadurch wird der Kandidatenpool ausreichend groß.“ Die Beteiligung der jeweils zuständigen Frauenbeauftragten am Auswahlverfahren bringt nach Ansicht Wolfs keinen Nutzen. Auch nicht für die weiblichen Interessenten. Zudem schließe ein Senatsbeschluss von 1993 eine solche Beteiligung aus.

Wolf hält es auch für notwendig, die Besetzung von Aufsichtsräten und Gewährträgern sowie Führungspositionen bei Kammern und künstlerischen Betrieben (zum Beispiel bei den Philharmonikern) gesetzlich auszuschließen. Das Landesgleichstellungs- und das Betriebegesetz seien auch in diesen Punkten „unklar und widersprüchlich“. za

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