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Annette Fugmann-Heesing soll am 13. Dezember noch einmal vor Gericht erscheinen.

© Thilo Rückeis

Bankenaffäre: Ex-Senatorin schweigt im Zeugenstand

Die ehemalige Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing kam zum Prozess um die Bankenaffäre gegen Klaus Landowsky sowie elf weitere Ex-Topmanager. Auch Edzard Reuter wird geladen.

Nichts hatten sie sich zu sagen. Annette Fugmann-Heesing saß im Mantel auf einer der hölzernen Bänke vor dem Saal 500 im Berliner Landgericht und holte Post aus ihrer Tasche, mit der sie sich intensiv befassen konnte. Die Männer, die sie aus der Zeit kannte, als sie noch der Spar-Star der Berliner SPD war, gingen grußlos vorbei und blieben auf Distanz. Die ehemalige Finanzsenatorin war am Donnerstag Zeugin im letzten großen Prozess um die Bankenaffäre gegen Klaus Landowsky sowie elf weitere Ex-Topmanager der Bankgesellschaft. Es wurde ein kurzer Auftritt. „Absurdistan“, schimpften die Ex-Banker.

Die Staatsanwaltschaft hatte Fugmann-Heesing ins Spiel gebracht, weil sie von 1996 bis 2001 in den Aufsichtsräten von Bankgesellschaft sowie Landesbank saß. Im Prozess geht es um Untreue im Zusammenhang mit zwei Immobilienfonds der IBG – einer einstigen Bankgesellschafts-Tochter. Die Angeklagten sollen bei der Auflage der Fonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 vor mehr als zehn Jahren bekannte Risiken nicht einkalkuliert und durch überzogene Mietgarantien Schäden für die damals landeseigene Bankgesellschaft in Höhe von mindestens 58 Millionen Euro verursacht haben. Die Vorwürfe haben die einstigen Topmanager zurückgewiesen.

Immobiliengeschäfte, die den Berliner Bankenskandal auslösten und den Steuerzahler einige Milliarden Euro kosten, werden seit Jahren juristisch untersucht. Ex-CDU-Fraktionschef Landowsky und weitere einstige Spitzenbanker waren in einem ersten Mammutverfahren wegen Untreue verurteilt worden. Doch das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf. Jetzt wollen die Ankläger mit Zeugin Fugmann-Heesing wohl vermeiden, was sich seit Monaten andeutet: Freispruch.

Die Ex-Senatorin aber zeigte sich wortkarg: Sie habe bislang keine Aussagegenehmigung und könne deshalb über Details ihrer damaligen Tätigkeit nichts sagen. Bis das Gericht beim Senat eine Aussagegenehmigung beantragt und bekommen hat, könne sie sich nur allgemein äußern. Auch der zweite Anlauf von Richterin Claudia Wolter prallte ab: „An die Aufsichtsratssitzungen habe ich natürlich Erinnerungen, aber rudimentär, das ist ja alles über zehn Jahre her.“ „Wie waren die Immobilienfonds ausgestattet?“, fragte die Vorsitzende Richterin daraufhin – und erfuhr etwas über die fehlende Erinnerung Fugmann-Heesings. „Welche Bedeutung hatten die Immobiliengeschäfte für die Bank?“ Nein, auch dazu keine Antwort. „Dazu brache ich eine Aussagegenehmigung.“ Es hatte keinen Zweck. Die Ex-Senatorin muss am 13. Dezember noch einmal als Zeugin erscheinen. Eine Woche zuvor soll ein anderer prominenter Zeuge auf Antrag der Staatsanwaltschaft befragt werden: Edzard Reuter, Ex-Daimler-Chef und früherer Ehrenvorsitzender der Bankgesellschaft.

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