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Bankenaffäre: Landowsky ist nun ein verurteilter Straftäter

Die Bewährungsstrafe gegen den früheren CDU-Fraktionschef wegen Untreue in Bankenaffäre wurde bestätigt. Im Sommer beginnt ein neuer Prozess gegen Landowsky. Seine Zulassung als Anwalt darf er behalten.

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Die Bewährungsstrafe gegen den früheren CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, der im März 2007 vom Landgericht Berlin wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, ist jetzt rechtskräftig. Das gilt auch für die Urteile gegen vier weitere Ex-Banker, die in eine hoch riskante Kreditvergabe der Berlin Hyp an die Immobilienfirma Aubis verwickelt waren. Landowsky, der Vorstandschef der Berlin Hyp war, gilt nunmehr als vorbestraft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar die Revision der Angeklagten verworfen. Am Dienstag teilte das oberste Gericht mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen habe. Damit ist das langwierige Verfahren endgültig abgeschlossen.

Unmittelbare Konsequenzen hat dies für Landowsky nicht. Um seine Zulassung als Anwalt muss er nicht fürchten, denn diese kann nur entzogen werden, wenn jemand „wegen eines Verbrechens“ zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auf den ehemaligen CDU-Politiker wartet aber noch ein weiterer Prozess vor dem Landgericht, der sich über Jahre hinziehen könnte. Das Hauptverfahren werde voraussichtlich im Sommer eröffnet, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Dabei geht es ebenfalls um den Vorwurf der Untreue gegen insgesamt elf Ex-Banker – wegen der skandalträchtigen Immobilienfonds der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin bzw. deren Tochterunternehmen. Die hohen finanziellen Risiken der Fonds mussten vom Land Berlin durch eine Bürgschaft in Höhe von 21,3 Milliarden Euro abgeschirmt werden. Die realen Verluste zulasten des Landeshaushalts stehen noch nicht fest, werden aber voraussichtlich einige Milliarden Euro betragen. Derzeit versucht Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), das gesamte Immobilienpaket an private Investoren zu verkaufen. Die Angebote von acht seriösen Interessenten werden momentan ausgewertet.

Im schlimmsten Fall könnte Landowsky folgendes passieren: Sollte ihn das Landgericht im anstehenden Verfahren ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilen, kann aus beiden Verurteilungen eine Gesamtstrafe gebildet werden. Von deren Höhe hängt es ab, ob der frühere Bankmanager eventuell in Haft genommen wird.

CDU-Landeschef Frank Henkel war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Andere führende CDU-Politiker wiesen darauf hin, dass sich die CDU seit der Bankenaffäre stark verändert habe. So sagte Michael Braun, Vorsitzender des mitgliederstarken Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf, die Parteibasis habe sich im Vergleich zu der Zeit Landowskys und Eberhard Diepgens „emanzipiert“. „Die Partei hat aus der Affäre gelernt“, sagte Braun. Die Kontrolle des Landesverbandes sei ausgeprägt. Wenn Veranstaltungen von der Wirtschaft gesponsert würden, schließe die Partei heute Sponsoringverträge. Die innerparteilichen Regelungen seien schärfer gefasst.

Eine neue Debatte über den Ausschluss Landowskys aus der CDU erschien am Dienstag eher unwahrscheinlich. Den Ausschluss müsste der Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf betreiben. Dessen vor kurzem neu gewählter Chef Andreas Statzkowski war nicht zu erreichen. Doch gilt Statzkowski nicht als Verfechter eines Ausschlussverfahrens – im Gegenteil. Als sein Vorgänger im Amt, der Bundestagsabgeordnete Ingo Schmitt, die Debatte über einen Ausschluss Landowskys im Winter begann, stellte sich Statzkowski gegen ihn. In der Berliner CDU gibt es nicht viele, die ein Ausschlussverfahren mit Blick auf kommende Wahlkämpfe für sinnvoll halten.

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